Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.
Die Gesetzesänderung war vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen an die EU wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet. Für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission eine deutliche Überarbeitung des Düngerecht erwartet. So hat Deutschland der EU-Kommission u.a. ein Wirkungsmonitoring zur aktuell geltenden Düngeverordnung zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.
Nach dem nun endlich erfolgten Bundestagsbeschluss zeigte sich Bundesminister Özdemir erleichtert. machte in seinem Statement zum Beschluss deutlich, dass der jahrelange und teure Nitrat-Streit mit Brüssel nicht im Sinne der Landwirtschaft gewesen sei und innerhalb des Berufsstandes viel Vertrauen in die Politik gekostet habe. Angesichts knapper Kassen könne niemand ein Interesse an exorbitanten Strafzahlungen nach Brüssel haben – das Geld könne besser dafür genutzt werden, die Landwirtschaft zu unterstützen.
Er betonte, dass er keine falschen Versprechungen machen will, sondern vielmehr die Probleme ehrlich benennen, um dann gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Mit dem nun vorliegenden Beschluss sei das Fundament für verlässliche, möglichst bürokratiearme Düngeregeln gelegt worden.
Auf der Grundlage des geänderten Düngerechts, will das BMEL zukünftig
- das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch stärker in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist beabsichtigt, in Deutschland ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
- die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
- eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Nährstoffbilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
- die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene praxisorientierter regeln und damit eine präzise Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen für die Betriebe ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
- bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Nährstoffbilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
- den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.
Bundesratsbeschluss fehlt noch
Damit das neue Düngegesetz rechtskräftig wird, steht nun noch die Befassung im Bundesrat an. Minister Özdemir machte deutlich, dass er hier auf die breite Unterstützung der Bundesländer zähle. Denn es stehe im gemeinsamen Interesse, gute Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen. Und das gelinge nur, wenn die Realitäten nicht ausgeblendet werden.
Hintergrund:
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2013 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.
Das BMEL hat gemeinsam mit dem BMUV und den Ländern dafür gesorgt, dass das seit 2013 anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2023 eingestellt wurde. Es drohten rückwirkende Strafzahlungen von mehr als einer Million Euro pro Tag.
Allgemeine Informationen zum Thema Düngung und Vertragsverletzungsverfahren finden Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengung.html
News & Infos

Japankäfer: gefährlicher Pflanzenschädling im deutschen Grenzgebiet
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.

EU-Hilfen bei Frostschäden auch für deutsche Betriebe?
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

Der Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.

Neue QS-Arbeitshilfe „Abdriftvermeidung“
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.

Machen Sie mit: Die Hummel-Challenge vom 20. Juni bis 3. Juli 2024
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.

Glyphosat: Anwendungseinschränkungen bleiben bestehen
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

Pflanzenschutz zukunftsfest machen statt Rückbauprogramm für die Landwirtschaft
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.

Transformationsbericht des BMEL
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.

Mehr Hautkrebsfälle durch UV-Strahlung – Sonnenschutz ist unerlässlich
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.

Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.

Neue Kampagne von ALDI SÜD: Der Discounter macht Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“
ALDI SÜD verkündete just, dass der Konzern sein Angebot an nachhaltigeren Lebensmitteln (d.h. Bio-Produkte, regionales Obst und Gemüse oder Fleisch aus den höheren Haltungsformen) stetig ausbauen will. Wie der Discounter auf diese Weise Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“ machen will, zeigt Aldi Süd jetzt in seiner neuen Marketingkampagne, die am 21. Mai startet.

CO2-Fußabdruck von Bodenseeäpfeln
Im Sommer 2023 wurden im Rahmen der Initiative „FAIRDI – natürlich vom Bodensee“ CO2-Fußabdrücke für Äpfel von 22 Obstbaubetrieben sowie für typische Bodenseeäpfel ermittelt, um Optimierungspotentiale für einen ressourcenschonenden Apfelanbau zu identifizieren.