Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen

BMEL
1951

Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.

Die Gesetzesänderung war vor allem nötig geworden, um hohe Strafzahlungen an die EU wegen zu hoher Nitratbelastungen abzuwenden. Erst im vergangenen Jahr hatte diese Bundesregierung ein rund zehn Jahre währendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland abgewendet. Für die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission eine deutliche Überarbeitung des Düngerecht erwartet. So hat Deutschland der EU-Kommission u.a. ein Wirkungsmonitoring zur aktuell geltenden Düngeverordnung zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.

Nach dem nun endlich erfolgten Bundestagsbeschluss zeigte sich Bundesminister Özdemir erleichtert. machte in seinem Statement zum Beschluss deutlich, dass der jahrelange und teure Nitrat-Streit mit Brüssel nicht im Sinne der Landwirtschaft gewesen sei und innerhalb des Berufsstandes viel Vertrauen in die Politik gekostet habe. Angesichts knapper Kassen könne niemand ein Interesse an exorbitanten Strafzahlungen nach Brüssel haben – das Geld könne besser dafür genutzt werden, die Landwirtschaft zu unterstützen.
Er betonte, dass er keine falschen Versprechungen machen will, sondern vielmehr die Probleme ehrlich benennen, um dann gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Mit dem nun vorliegenden Beschluss sei das Fundament für verlässliche, möglichst bürokratiearme Düngeregeln gelegt worden.

Auf der Grundlage des geänderten Düngerechts, will das BMEL zukünftig

  • das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch stärker in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist beabsichtigt, in Deutschland ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
  • die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
  • eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Nährstoffbilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
  • die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene praxisorientierter regeln und damit eine präzise Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen für die Betriebe ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
  • bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Nährstoffbilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
  • den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.

Bundesratsbeschluss fehlt noch
Damit das neue Düngegesetz rechtskräftig wird, steht nun noch die Befassung im Bundesrat an. Minister Özdemir machte deutlich, dass er hier auf die breite Unterstützung der Bundesländer zähle. Denn es stehe im gemeinsamen Interesse, gute Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen. Und das gelinge nur, wenn die Realitäten nicht ausgeblendet werden.

Hintergrund:
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2013 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.
Das BMEL hat gemeinsam mit dem BMUV und den Ländern dafür gesorgt, dass das seit 2013 anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2023 eingestellt wurde. Es drohten rückwirkende Strafzahlungen von mehr als einer Million Euro pro Tag.

Allgemeine Informationen zum Thema Düngung und Vertragsverletzungsverfahren finden Sie unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengung.html

Über den Autor

Quelle: BMEL

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