Der Weg ist endlich frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 11.11.2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Sie schafft die Grundlage, damit die EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro, die an Betriebe ausgeschüttet werden sollen, die Ertragseinbußen aufgrund der Spätfröste im April erlitten haben, zielgerichtet ausgezahlt werden können.
Bundesminister Özdemir betonte in diesem Zusammenhang, dass der ursprüngliche Plan der EU‑Kommission, diese Hilfe nur den europäischen Nachbarn zukommen zu lassen, für ihn nicht akzeptabel gewesen sei – denn eine Kaltwetterfront mache ja nicht am Grenzübergang halt. Deshalb habe er sich im Brüssel erfolgreich dafür starkgemacht, dass es auch die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe an den Frosthilfen partizipieren. Mit der Verordnung ist nun der Weg frei, damit die Länder die Hilfen möglichst schnell an die betroffenen Betriebe auszahlen können. Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten.
Anträge Anträge können bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt, der Ertragseinbruch muss mehr als 30 % betragen und ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Erst nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 % des entstandenen Schadens je Betrieb vor.
Auszahlung Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten. Gleichzeitig ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.
Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.
In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.
Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.
Die durch die langsamere Reifung der Früchte bedingte geringere Menge hat dazu geführt, dass griechische Erdbeeren die spanischen als Hauptangebot auf wichtigen Märkten wie Deutschland verdrängt haben.
Das italienischen Züchtungskonsortium CIV (Consorzio Italiano Vivaisti) hat es sich auf die Fahne geschrieben, den Erzeugern innovative Lösungen zu bieten, die Wirtschaftlichkeit und höchste Qualitätsstandards verbinden.
Im Rahmen der Grünen Woche übergibt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, heute Förderbescheide für neue Experimentierfelder zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft sowie für das Projekt "Smart Farming" des Deutschen Instituts für Normung (DIN).
Der Superfood-Hype verändert den Obstkonsum in Deutschland fundamental. Dies geht aus aktuellen Zahlen des BMEL hervor. So lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Obst 2024/2025 bei nur noch 69 kg.
Die OvB vermarktet als größter Bio-Obst-Vermarkter Süddeutschlands das Obst von über 40 Erzeugerfamilien. Der Anteil schorfresistenter Sorten ist hier außergewöhnlich hoch. Der steigende Bedarf an Bio-Produkten wurde frühzeitig gemeinsam mit Handelspartnern „Der Erfolg im Bio-Obstbau ist immer ein gemeinsames Werk“, sagt Bundespreisträger Glocker.
Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
Friedrichshafen – Was gibt’s Neues in den BereichenErwerbsobstbau, Agrartechnik und dem Brennerwesen? Die Fruchtwelt Bodensee bietet vom 20. bis 22. Februar 2026 in der Messe Friedrichshafen eine in-ternationale Plattform. Rund 350 ausstellende Unternehmen zeigen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen, Sonderflä-chen konzentrieren sich auf Hofläden, Forschung und Entwicklung, den Bildungsbereich sowie Start-up-Unternehmen.