Der Weg ist endlich frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 11.11.2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Sie schafft die Grundlage, damit die EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro, die an Betriebe ausgeschüttet werden sollen, die Ertragseinbußen aufgrund der Spätfröste im April erlitten haben, zielgerichtet ausgezahlt werden können.
Bundesminister Özdemir betonte in diesem Zusammenhang, dass der ursprüngliche Plan der EU‑Kommission, diese Hilfe nur den europäischen Nachbarn zukommen zu lassen, für ihn nicht akzeptabel gewesen sei – denn eine Kaltwetterfront mache ja nicht am Grenzübergang halt. Deshalb habe er sich im Brüssel erfolgreich dafür starkgemacht, dass es auch die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe an den Frosthilfen partizipieren. Mit der Verordnung ist nun der Weg frei, damit die Länder die Hilfen möglichst schnell an die betroffenen Betriebe auszahlen können. Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten.
Anträge Anträge können bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt, der Ertragseinbruch muss mehr als 30 % betragen und ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Erst nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 % des entstandenen Schadens je Betrieb vor.
Auszahlung Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten. Gleichzeitig ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.
Birnen gehören fest in das Obstsortiment und sind Jahr für Jahr Bestandteil der Top-Ten der meistgekauften Obstarten in Deutschland. Der Anteil der Birnen im Einzelhandel, die zwischen Bodensee und Nordsee gewachsen sind, ist allerdings gering.
Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...
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Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.
Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.