Der Weg ist endlich frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 11.11.2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Sie schafft die Grundlage, damit die EU‑Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro, die an Betriebe ausgeschüttet werden sollen, die Ertragseinbußen aufgrund der Spätfröste im April erlitten haben, zielgerichtet ausgezahlt werden können.
Bundesminister Özdemir betonte in diesem Zusammenhang, dass der ursprüngliche Plan der EU‑Kommission, diese Hilfe nur den europäischen Nachbarn zukommen zu lassen, für ihn nicht akzeptabel gewesen sei – denn eine Kaltwetterfront mache ja nicht am Grenzübergang halt. Deshalb habe er sich im Brüssel erfolgreich dafür starkgemacht, dass es auch die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe an den Frosthilfen partizipieren. Mit der Verordnung ist nun der Weg frei, damit die Länder die Hilfen möglichst schnell an die betroffenen Betriebe auszahlen können. Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten.
Anträge Anträge können bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substanziell betroffen wurden. Das heißt, der Ertragseinbruch muss mehr als 30 % betragen und ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Erst nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 % des entstandenen Schadens je Betrieb vor.
Auszahlung Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen. Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten. Gleichzeitig ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.
Immer mehr Betriebe fragen sich, ob sich die Ernte überhaupt noch lohnt. Die Situation ist damit so dramatisch, dass wir uns als Vertreter des deutschen Obstbaus erstmals seit vielen Jahren gezwungen sehen, uns mit einem öffentlichen Brandbrief an Politik, Handel und Verbraucher gleichermaßen zu wenden.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Der Obstbau gehört naturgemäß zu den Kulturen, die in besonderem Maße von der Witterung abhängig sind. Umso härter trifft uns der Klimawandel. Wetterextreme treten häufiger auf, erreichen neue Intensitäten und treffen unsere Kulturen in immer empfindlicheren Entwicklungsstadien. Gleichzeitig verändern sich die Betriebe.
Das Alte Land wurde in diesem Jahr bereits dreimal von schweren Hagelunwettern getroffen. Nach den Schadentagen am 4. Juni, 9. Juni und zuletzt am 1. Juli ziehen die Vereinigte Hagel und die Fachverbände des Obstbaus eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Schäden im größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands werden inzwischen auf mehr als 30 Millionen Euro geschätzt.
Was vor über 30 Jahren als Antwort auf ansteigende Anforderungen in der Versicherungslandschaft begann, ist heute ein bewährtes Erfolgsmodell. Seit 1995 bündeln die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG in dieser strategischen Partnerschaft ihre Kompetenzen – und setzen dabei konsequent auf das Prinzip: gemeinsam stark, individuell spezialisiert.
Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig führt noch bis zum 15. Juli 2026 eine wissenschaftliche Umfrage unter Landwirten durch.
Die Türkei produziert jährlich etwa 700.000 Tonnen Kirschen und ist damit der weltweit größte Kirschenproduzent. Die Exportmengen liegen in der Regel zwischen 60.000 und 70.000 Tonnen.
Spaniens Exporte von Beeren beliefen sich 2025 auf insgesamt 426.527 Tonnen und erreichten einen Wert von 2,114 Milliarden EUR. Damit festigen die spanischen Erzeuger ihre Bedeutung auf dem Exportmarkt.