Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Es handelt sich ausschließlich um EU-Mittel.
Nach ersten Informationen im Juli 2023 und Veröffentlichung der „2. Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ am 17. Oktober 2023 war die Zeit für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Vorbereitung der Auszahlung knapp bemessen. Zwingende Vorgabe der Europäischen Union (EU) ist, dass die Auszahlung bis spätestens Ende Januar 2024 erfolgt. Zur Sicherung der 28,2 Millionen Euro für den grünen Bereich hatte die SVLFG gleichwohl der entsprechenden Beauftragung zugestimmt. Der SVLFG werden alle ihr in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erstattet.
Maßgeblich sind die bei der SVLFG am 9. Juli 2023 erfassten Unternehmensverhältnisse, wobei Änderungsmeldungen, die den Anspruch erhöhen, nur bis zum 9. August 2023 berücksichtigt werden dürfen. Pro Hektar Freilandobst besteht ein Anspruch von 342 Euro und pro Hektar Hopfen von 375 Euro. Ein Mindestbetrag von 100 Euro und ein Höchstbetrag von 15.000 Euro sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit: Bei der 2. Anpassungsbeihilfe ist die SVLFG die einzig Begünstigte im Sinne des EU-Agrarrechts. Die SVLFG wird deshalb im Bericht zur EU-Agrarförderung 2024 mit 28,2 Mio. Euro genannt werden, obwohl der gesamte Betrag an die begünstigten Landwirte ausgezahlt wird.
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Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Der Tier- und Pflanzengesundheitsinspektionsdienst (APHIS) des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) und das kalifornische Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (CDFA) gaben Ende August bekannt, dass sie nach einem Jahr harter Arbeit alle invasiven Fruchtfliegenpopulationen im Bundesstaat erfolgreich ausgerottet haben.
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Wenn ein Wort das andere gibt, wird aus einem harmlosen Disput leicht ein explosiver Streit. Ein Deeskalationstraining kann helfen, solche Momente rechtzeitig zu entschärfen. „In der Saison unterstützen uns in unserem Familienbetrieb Saisonarbeitskräfte. Die Kommunikation innerhalb des Betriebes, auch mit den Beschäftigten und Kunden, ist nicht immer einfach.
Nach vorsichtigen Schätzungen (inoffizielle Prognose) wird in Polen in diesem Jahr im Vergleich zur Ernte des letzten Jahres fast ein Drittel weniger Äpfel angebaut, was rund 3 Millionen Tonnen bedeuten würde. Es war eine sehr schwierige Zeit für alle polnischen Obsterzeuger, die auf jede erdenkliche Weise versucht hatten, die Frostschäden zu minimieren.
Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Nun hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB) empfohlen, das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.
Nach Informationen von Freshuelva (Verband der Erdbeerproduzenten und –exporteure von Huelva) wurde die Erdbeersaison 2023/24 mit einer Produktion von 221.412 t beendet. Das ist ein Rückgang von 9 % gegenüber dem Vorjahr.
Grundsätzlich sind Hornissen scheu und verteidigen sich und ihr Nest nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Die Stiche der heimischen Europäischen Hornissen sind kaum gefährlich für Menschen, es sei denn, Personen reagieren allergisch auf Insektengift. Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um Asiatische Hornissen handelt, die aktuell von Süden her nach Deutschland einwandern.
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