Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Es handelt sich ausschließlich um EU-Mittel.
Nach ersten Informationen im Juli 2023 und Veröffentlichung der „2. Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ am 17. Oktober 2023 war die Zeit für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Vorbereitung der Auszahlung knapp bemessen. Zwingende Vorgabe der Europäischen Union (EU) ist, dass die Auszahlung bis spätestens Ende Januar 2024 erfolgt. Zur Sicherung der 28,2 Millionen Euro für den grünen Bereich hatte die SVLFG gleichwohl der entsprechenden Beauftragung zugestimmt. Der SVLFG werden alle ihr in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erstattet.
Maßgeblich sind die bei der SVLFG am 9. Juli 2023 erfassten Unternehmensverhältnisse, wobei Änderungsmeldungen, die den Anspruch erhöhen, nur bis zum 9. August 2023 berücksichtigt werden dürfen. Pro Hektar Freilandobst besteht ein Anspruch von 342 Euro und pro Hektar Hopfen von 375 Euro. Ein Mindestbetrag von 100 Euro und ein Höchstbetrag von 15.000 Euro sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit: Bei der 2. Anpassungsbeihilfe ist die SVLFG die einzig Begünstigte im Sinne des EU-Agrarrechts. Die SVLFG wird deshalb im Bericht zur EU-Agrarförderung 2024 mit 28,2 Mio. Euro genannt werden, obwohl der gesamte Betrag an die begünstigten Landwirte ausgezahlt wird.
Über den Autor
Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
ALDI Nord und ALDI SÜD wollen die heimische Landwirtschaft unterstützen, indem sie immer mehr Produkte mit der Herkunftskennzeichnung ,,Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘‘ ins Sortiment aufnehmen.
Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...