Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Es handelt sich ausschließlich um EU-Mittel.
Nach ersten Informationen im Juli 2023 und Veröffentlichung der „2. Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ am 17. Oktober 2023 war die Zeit für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Vorbereitung der Auszahlung knapp bemessen. Zwingende Vorgabe der Europäischen Union (EU) ist, dass die Auszahlung bis spätestens Ende Januar 2024 erfolgt. Zur Sicherung der 28,2 Millionen Euro für den grünen Bereich hatte die SVLFG gleichwohl der entsprechenden Beauftragung zugestimmt. Der SVLFG werden alle ihr in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erstattet.
Maßgeblich sind die bei der SVLFG am 9. Juli 2023 erfassten Unternehmensverhältnisse, wobei Änderungsmeldungen, die den Anspruch erhöhen, nur bis zum 9. August 2023 berücksichtigt werden dürfen. Pro Hektar Freilandobst besteht ein Anspruch von 342 Euro und pro Hektar Hopfen von 375 Euro. Ein Mindestbetrag von 100 Euro und ein Höchstbetrag von 15.000 Euro sind dabei zu berücksichtigen.
Eine Besonderheit: Bei der 2. Anpassungsbeihilfe ist die SVLFG die einzig Begünstigte im Sinne des EU-Agrarrechts. Die SVLFG wird deshalb im Bericht zur EU-Agrarförderung 2024 mit 28,2 Mio. Euro genannt werden, obwohl der gesamte Betrag an die begünstigten Landwirte ausgezahlt wird.
Über den Autor
Quelle: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Immer mehr Betriebe fragen sich, ob sich die Ernte überhaupt noch lohnt. Die Situation ist damit so dramatisch, dass wir uns als Vertreter des deutschen Obstbaus erstmals seit vielen Jahren gezwungen sehen, uns mit einem öffentlichen Brandbrief an Politik, Handel und Verbraucher gleichermaßen zu wenden.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Der Obstbau gehört naturgemäß zu den Kulturen, die in besonderem Maße von der Witterung abhängig sind. Umso härter trifft uns der Klimawandel. Wetterextreme treten häufiger auf, erreichen neue Intensitäten und treffen unsere Kulturen in immer empfindlicheren Entwicklungsstadien. Gleichzeitig verändern sich die Betriebe.
Das Alte Land wurde in diesem Jahr bereits dreimal von schweren Hagelunwettern getroffen. Nach den Schadentagen am 4. Juni, 9. Juni und zuletzt am 1. Juli ziehen die Vereinigte Hagel und die Fachverbände des Obstbaus eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Schäden im größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands werden inzwischen auf mehr als 30 Millionen Euro geschätzt.
Was vor über 30 Jahren als Antwort auf ansteigende Anforderungen in der Versicherungslandschaft begann, ist heute ein bewährtes Erfolgsmodell. Seit 1995 bündeln die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG in dieser strategischen Partnerschaft ihre Kompetenzen – und setzen dabei konsequent auf das Prinzip: gemeinsam stark, individuell spezialisiert.
Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig führt noch bis zum 15. Juli 2026 eine wissenschaftliche Umfrage unter Landwirten durch.
Die Türkei produziert jährlich etwa 700.000 Tonnen Kirschen und ist damit der weltweit größte Kirschenproduzent. Die Exportmengen liegen in der Regel zwischen 60.000 und 70.000 Tonnen.
Spaniens Exporte von Beeren beliefen sich 2025 auf insgesamt 426.527 Tonnen und erreichten einen Wert von 2,114 Milliarden EUR. Damit festigen die spanischen Erzeuger ihre Bedeutung auf dem Exportmarkt.