Die europäische Agrarpolitik hat sich seit den 80er Jahren bis zum heutigen Tag gewaltig verändert.
Mit der McSharry-Reform von1992, der Agenda 2000 und dem Health Check im Jahr 2008 wurde die Agrarpolitik Zug um Zug umgestaltet: Von an die Erzeugnisse gekoppelten Zahlungen für die Erzeuger und Interventionsmaßnahmen hin zu den heutigen entkoppelten Zahlungen im Rahmen der Direktzahlungen. Die Direktzahlungen prägen das Bild der Landwirtschaftspolitik seit 2005. Es gilt, zumindest den Grundsatz der Direktzahlungen und der entkoppelten Zahlungen weit über das nächste Jahrzehnt hinaus vom Grundsatz her beizubehalten, um mit Kontinuität und Stabilität die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Landwirtschaft abzusichern. Nur so können die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsverzerrungen im weltweiten Vergleich ausgeglichen und die Kosten den Landwirten für die Pflege der Kultur- und Naturlandschaft erstattet werden. Dennoch wird sich – und dazu bedarf es keiner Glaskugel – dieser Wandel in der Agrarpolitik auch in der Zukunft fortsetzen.
Zur jährlichen Sommertagung kommt der Vorstand der Fachgruppe Obstbau mit Gästen und Vertretern des regionalen Anbauverbandes zusammen, um einerseits die Aktivitäten auf Bundesebene zu diskutieren und zu beschließen und andererseits, um die Stärken und Probleme der Anbauer vor Ort kennen zu lernen.
„Wer die Leitartikel in unserer Fachzeitschrift liest, weiß, welche Schwerpunkte wir aktuell in der berufsständischen Arbeit bearbeiten“, stellte Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, in seinem Bericht anlässlich der Delegiertentagung fest.
Auf Einladung von Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, besuchten Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), am 9.Mai 2012 das Obstbaugebiet im Alten Land.
Jedes Anbaugebiet hat ganz eigene spezielle Gegebenheiten, andere Herausforderungen und Lösungsansätze. Diese Unterschiede zu kennen, Hintergründe zu verstehen und ein entsprechendes Verständnis füreinander aufzubringen ist Grundlage der erfolgreichen Vorstandsarbeit in der Bundesfachgruppe Obstbau.
Eine Besonderheit des deutschen Sozialversicherungsrechts ist die sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und wird daher sowohl von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gerne genutzt.