Haben wir überhaupt noch Spielraum für eigene Entscheidungen?
Der Pflanzenschutz gehört zu den am stärksten regulierten Bereichen unserer Branche. Schon allein die Entwicklung und anschließende Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist so aufwändig wie die von Arzneimitteln. Gesetze, Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel und Berlin schnüren ein enges Korsett. Für eine Aufzählung an dieser Stelle würde die Seite nicht ausreichen. Und hinzu kommen noch Aktions- und Managementpläne. Hier haben wir es dann mit der guten fachlichen Praxis, dem nationalen Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, dem Aktionsplan für Pflanzenschutz in Obst und Gemüse, den Leitlinien für einen integrierten Pflanzenschutz, den Richt-linien für die Kontrolliert integrierte Produktion, regionalen Gebietsmanagementplänen und vielem anderen zu tun. Da kann man schon schnell an den Punkt gelangen, vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Und natürlich dürfen wir das Sahnehäubchen nicht vergessen: die weiteren Einschränkungen und teilweise absurden Sekundärstandards des Lebensmitteleinzelhandels. Nun wollen wir nicht den Eindruck erwecken, dass wir alle Regeln verteufeln würden. Nein, denn nicht alles ist schlecht und zu anarchistischen Obstbauern wollen ja auch nicht werden.
Dieses Editorial entstand unter den Nachwirkungen eines Gesprächs mit der Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), in Braunschweig. Intensiv haben wir mit den Experten des Hauses aktuelle Pflanzenschutzprobleme erörtert. Insbesondere die zukünftige Zulassung von Insektiziden ist in Gefahr! Was also tun? Noch mehr Verordnungen und Pläne? Was bringt uns die Diskus-sion möglicher Risikominimierungsmaßnahmen, wenn kein Pflanzenschutzmittel mehr zur Verfügung steht?
Aktionspläne sind von Anfang an ad absurdum geführt, wenn aufgrund fehlender Zulassungen keine Aktion mehr möglich ist. Dieser Widerspruch lässt sich nur auflösen, wenn für die Pläne und Maßnahmen auch ausreichend Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. Erst dann können relevante und realistische Ergebnisse produziert werden. Und nur solche Ergebnisse können die Basis für eine vernünftige und eine nachhaltige Weiterentwicklung sein.
Es ist schon richtig, dass Zukunftskonzepte und Pläne so vielfältig sein müssen, wie die Probleme, die sie lösen sollen. Doch reicht es nicht, Probleme und Lösungsansätze nur in schönen Schriftsätzen zusammenzufassen. Krankheiten und Schädlinge richten sich nicht nach Gesetzen und Verordnungen, sondern nach der Natur. Und zu ihrer Bekämpfung sind Pflanzenschutzmittel erforderlich. Deshalb stehen für uns in den nächsten Wochen Gespräche mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem BVL, dem Bundesministerium und den Politikern des Deutschen Bundestages an, um auf die teilweise absurde Situation hinzuweisen. Von den Behörden und insbesondere der Politik erwarten wir ein klares Bekenntnis zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Oft sind nicht die Entscheidungen die richtigen, für die es den meisten Applaus gibt. Es sind eher die Entscheidungen richtig, für die ein starkes Rückgrat erforderlich ist.
Die Fülle an Plänen und Restriktionen darf nicht dazu führen, dass wir komplett handlungsunfähig zu werden.
Als die Delegiertenversammlung 2015 beschloss, die Finanzierung der dringend notwendigen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Beeren-, Kern- und Steinobstanbau aus der Solidargemeinschaft der deutschen Obstbaufamilien zu stemmen, war der Optimismus unter der Verbandsvertretern groß.
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
Strenge gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden.
Es ist Montag, der 21. März 2016, um 8.26 Uhr. Hier im Hotel Hafen Hamburg findet die Fachtagung Obst und Gemüse des Deutschen Raiffeisenverbandes statt.
Die Delegierten der Mitgliedsverbände der Fachgruppe Obstbau haben im Rahmen der letzten Versammlung intensiv über eine Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Obstbau diskutiert und folgende Feststellungen getroffen:
Mit Einführung der ersten Richtlinie für die Kontrolliert Integrierte Produktion im Jahr 1990 haben wir deutschen Obst- und Gemüsebauern Maßstäbe gesetzt.
OBSTBAU und die Vereinigte Hagelversicherung haben in den vergangenen sechs Ausgaben die Zukunft des deutschen Obstbaus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.