Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus dem Mai 2025 liest sich gut:
Erhöhung des Selbstversorgungsgrades für Obst und Gemüse, Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung, Anpassung der Zeitregelung für Saisonarbeitskräfte auf 90 Tage und der Abbau von Bürokratie sind die aufgeführten Maßnahmen, mit denen die nun seit acht Monaten amtierende Bundesregierung auch den deutschen Obstbau erhalten und unterstützen möchte.
Nun stellt sich die Frage, wie zielführend sind die bisherigen Planungen und Beschlüsse?
Selbstversorgungsgrad: Mit Beginn diesen Jahres ist der für unsere handarbeitsintensive Branche so wichtige gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 €/h gestiegen und steigt zum 1. Januar 2027 sogar auf 14,60 €/h – insgesamt innerhalb von 13 Monaten also eine Steigerung um 13,88 %.
Das bedeutet Mehrkosten von
1.000 €/ha im Apfelanbau und
4.000 €/ha im Freilanderdbeeranbau,
d. h. also mehrere zigtausend Euro für einen durchschnittlichen Obstbaubetrieb.
Die abgelaufene Erdbeersaison, und vor allem die aktuelle Vermarktungssituation am Apfelmarkt, machen überdeutlich, dass diese massiven Produktionskostensteigerungen nicht durch Preisanhebungen kompensiert werden können.
Die Folge ist eine weitere deutliche Senkung der deutschen Obstbaufläche und damit eine Reduktion der Selbstversorgung beim Obst.
Pflanzenschutzmittelzulassung: Mit dem Ende der Aufbrauchfrist von Movento 100 SC ist im vergangenen Herbst 2025 ein weiteres, praktisch unverzichtbares Pflanzenschutzmittel aus der regulären Zulassung gefallen. Es ist das siebte verlorene Insektizid im Obstbau in den vergangenen sechs Jahren.
Zur Kompensation wird auf neu hinzugekommene, biotechnische und biologische Wirkstoffe, wie z. B. Öle, oder auf die zu erwartenden Zulassungen für die neuen RNAi-Wirkstoffe verwiesen. Leider zeigen aber die Öle in Versuchen und Praxisanwendungen nur eine unzureichende Wirkung und leider sind führende PS-Unternehmen aus der Entwicklung der RNAis ausgestiegen.
Wirksame Alternativen sind also nicht in Sicht.
90-Tage-Regelung: Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Zeitgrenze von 70 auf 90 Tage nur in Verbindung mit einer rechtssicheren Ausgestaltung der Berufsmäßigkeit im Rahmen einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung wirklich hilfreich ist. Das entsprechende Gesetz wurde aber leider ohne eine entsprechende Regelung am 6. November 2025 im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Bürokratieabbau: Auch wenn die EU-Auflagen zur Maschinenlesbarkeit der Pflanzenschutzanwendungen um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2027 verschoben sind, müssen ab dem 1. Januar 2026 zusätzlich zu den bisherigen Kriterien nun EPPO-Code, BBCH-Stadium, Zulassungsnummer, Uhrzeit der Anwendung und Flächenbezeichnung dokumentiert werden.
Wirklich skurril sind die Auflagen zur Sachkunde in der Bekämpfung von Schadnagern an Betriebsgebäuden wie z. B. Lägern. Die neue Biozidverordnung fordert gesonderte Schulungen von Anwendern mit 42 Unterrichtseinheiten mit Fristablauf zum 1. Juli 2027.
In den atmosphärisch sehr konstruktiven Gesprächen, die wir mit Vertretern der Bundesregierung führen, wird zur Kompensation der neu hinzugekommenen Belastungen des deutschen Obstbaus auf die wieder eingeführte steuerliche Begünstigung des Agrardiesels und die Rücknahme der Stoffstrombilanz verwiesen. Der Agrardiesel bringt einem durchschnittlichen Obstbaubetrieb einige 100 Euro Rückerstattung von Steuern, die, weil unsere Schlepper meist auf Betriebseigenen Flächen fahren, auch nicht statthaft sind. Die unsinnige Stoffstrombilanz ist abgeschafft, bevor sie überhaupt Relevanz hatte.
Wenn also die Ziele des Koalitionsvertrags umgesetzt und die Rahmenbedingungen für die Produktion von Obst in Deutschland wirklich erhalten oder sogar verbessert werden sollen, brauchen wir eine ehrliche Betrachtung unserer Situation, d. h. mehr Realismus in der Debatte.
Über den Autor
Claus Schliecker, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
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