Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Wie geht es nun weiter?
Sie können den gesamten Aktionsplan einsehen auf der Internetseite www.nap-pflanzenschutz.de. Der Plan soll gemäß EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie „unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt“ beschreiben. Grundsätzlich hat die Bundesregierung mit dem nun vorgelegten NAP durchaus Augenmaß bewiesen, denn es hätte weitaus schlimmer ausgehen können. Das Ziel bleibt die Reduktion von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Eine pauschale und ziellose Mengenreduktion, wie von anderen Seiten gefordert, wird es nicht geben. Mit Enttäuschung stellen wir aber fest, dass die ökonomischen und sozialen Leistungen des Schutzes unserer Pflanzen mit sicheren Pflanzenschutzmitteln zu wenig Berücksichtigung finden. Die Betrachtung des Nutzen von Pflanzenschutzmaßnahmen kommt unserer Meinung nach zu kurz. Einige Zielformulierungen sind aus unserer Perspektive unrealistisch, weil die besonderen Belange der Sonderkulturen nicht weitgehend genug beachtet wurden. Die im Plan aufgeführten Indikatoren und Messgrößen müssen einen unmittelbaren Bezug zu den Zielen und zum Pflanzenschutz haben. Deshalb sind alle Indikatoren überflüssig, die die Durchführung des Aktionsplanes in keiner Weise unterstützen, und davon gibt es einige.
Das federführende Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fordert alle beteiligten Behörden des Bundes und der Länder, Kommunen, Universitäten, Hochschulen, Verbände, Unternehmen und den Handel auf, gemeinsam an der Umsetzung des NAP mitzuwirken. Die Fachgruppe Obstbau hat und wird ihren Teil dazu beitragen. Auf folgende Punkte richtet sich weiterhin unser Augenmerk:
• Zielsetzungen und Maßnahmefestlegungen müssen schnell und flexibel an neue Erkenntnisse angepasst werden. Der Aktionsplan und der Integrierte Pflanzenschutz sind dynamische Systeme. Dies gilt auch und in erster Linie für die „Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz“.
• Bezugsgrößen dürfen bei Zielformulierungen nicht geändert werden. Die Messung von Fortschritten wird ad absurdum geführt, wenn die Basis geändert wird. „Ja“ zu veränderbaren Zielen – „Nein“ zu veränderbaren Ausgangspunkten. Das bisher Erreichte darf nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden, bereits umgesetzte und im Zulassungsverfahren eingeforderte Risikominderungsmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.
• Bund und Länder sind aufgefordert, ausreichend Mittel und Personal für Beratung und Forschung zur Verfügung zu stellen. Und es geht hier nicht um geschicktes Drehen des Personalkarussells, sondern um das Einstellen von mehr Fachpersonal. Bund und Länder stehen hier im Wort und wir werden sie daran messen.
• Eine ausreichend große Palette wirksamer Mittel und Wirkstoffe ist die eigentliche Grundlage für einen erfolgreichen NAP. Diese kann sichergestellt werden, wenn die Zulassung reibungslos und effizient abläuft. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dies durch die Gleichberechtigung der Bewertungsbehörden zu gewährleisten. Auch hier müssen den vielen Worten endlich Taten folgen.
Natürlich haben auch unsere europäischen Nachbarn ihre nationalen Aktionspläne. Wir haben uns in diesem Zusammenhang vorgenommen, den Kontakt zu den Obstbauverbänden der Nachbarländer zu intensivieren. Wir müssen dringend in einen intensiveren Austausch einsteigen, um weitere Entwicklungen der EU-Pflanzenschutzpolitik besser begleiten zu können.
Ohne die Anwender hat ein „Aktionsplan“ nur den Wert des bedruckten Papiers. Deshalb wollen wir uns bis zur Überprüfung des NAP in fünf Jahren bemühen, die gegebenen Chancen zu analysieren und zu nutzen.
Jens Stechmann Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
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