Notfallzulassung Movento SC 100

Entscheidung in letzter Minute – und ein außergewöhnlicher Vorgang

Joerg Hilbers, Claus Schliecker
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Die Notfallzulassung für Movento SC 100 nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung der Apfelblutlaus und des Birnenblattsaugers ist erteilt.

Die Erleichterung in den Betrieben ist entsprechend groß.

Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Der Weg zu dieser Entscheidung war außergewöhnlich – und in dieser Form nicht akzeptabel. Da Movento SC 100 nach dem Auslaufen der EU-Registrierung auch in Deutschland keine reguläre Zulassung mehr hat, stellte unser Antrag die Zulassungsbehörde vor besondere Probleme.

Erstmals sahen wir uns als Bundesfachgruppe Obstbau gemeinsam mit dem Bundesausschuss Obst und Gemüse gezwungen, uns direkt an die politische Hausleitung zu wenden. Neben Bundesminister Rainer haben wir beide Staatssekretärinnen und den Staatssekretär sowie die Präsidentin des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unmittelbar angeschrieben. Herzlichen Dank für die wirksame Unterstützung! Ein solcher Schritt ist kein regulärer Bestandteil fachlicher Verfahren – er ist Ausdruck einer zugespitzten Situation, in der die üblichen Prozesse offensichtlich nicht mehr ausgereicht haben.

Es ist ausdrücklich hervorzuheben, dass hinsichtlich der Gefahren- bzw. Risikobewertung von Movento SC 100 keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Es haben sich keine neuen Daten ergeben, die auf ein verändertes Risiko oder auf zusätzliche Gefahrenhinweise schließen lassen. Die aktuellen Fragestellungen resultieren vielmehr ausschließlich aus einer veränderten regulatorischen Einordnung im Rahmen der europäischen Pflanzenschutzverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) sowie der damit verbundenen Anwendung der CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) und deren Klassifizierungssystematik.

Die derzeitige Bewertung ist somit nicht Ausdruck neuer wissenschaftlicher Risiken, sondern Folge geänderter regulatorischer Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.

In kürzester Zeit wurden intensive Gespräche geführt, fachliche Bewertungen aktualisiert und zusätzliche Datengrundlagen zusammengetragen. Die Dringlichkeit war dabei jederzeit offensichtlich: Das enge Anwendungsfenster rund um die Blüte hatte bereits begonnen. Für viele Betriebe stand nicht weniger als die diesjährige Ernte auf dem Spiel.

Die Bedeutung von Movento SC 100 für den Sonderkulturanbau kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In zahlreichen Kulturen ist das Mittel ein zentrales und in diesem Jahr noch alternativloses Instrument zur Kontrolle wirtschaftlich relevanter Schaderreger wie Blutläusen, Schildläusen und Spinnmilben. Ohne diese Möglichkeit hätten erhebliche Ertragsverluste, qualitative Einbußen sowie eine deutliche Ausweitung weniger selektiver Pflanzenschutzmaßnahmen gedroht – mit entsprechenden ökologischen und ökonomischen Konsequenzen.

Dass es unter diesen Voraussetzungen überhaupt zu einer derart kritischen Situation kommen konnte, wirft grundlegende Fragen auf. Die Betriebe sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen – insbesondere bei zeitkritischen Entscheidungen im Pflanzenschutz. Wenn zentrale Bekämpfungsmöglichkeiten für Schlüsselschaderreger erst in letzter Minute gesichert werden können, gefährdet dies nicht nur die Produktionssicherheit, sondern auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Verfahren.

Umso wichtiger ist die jetzt getroffene Entscheidung. Sie schafft kurzfristig die notwendige Handlungsfähigkeit in den Betrieben und verhindert Schäden erheblichen Ausmaßes. Gleichzeitig muss sie Anlass sein, die Abläufe und Verantwortlichkeiten im Umgang mit vergleichbaren Situationen kritisch zu überprüfen.

Für die Praxis bleibt festzuhalten: Der Einsatz der Branche – auf allen Ebenen – war entscheidend. Die Geschlossenheit der Verbände, die Unterstützung durch die Betriebe sowie die enge Abstimmung mit weiteren Akteuren haben dazu beigetragen, dass am Ende eine Lösung erreicht werden konnte.

Die jetzt erteilte Notfallzulassung ist daher nicht nur eine fachlich notwendige Entscheidung. Sie ist auch ein Signal dafür, dass berechtigte Anliegen der Praxis gehört werden – wenn sie mit der erforderlichen Klarheit und Nachdrücklichkeit vorgetragen werden.

Für die Zukunft erwarten wir jedoch, dass solche Situationen gar nicht erst entstehen. Ein Obstbau ohne wirksamen Pflanzenschutz ist nicht möglich. Wir brauchen dringend Planungssicherheit.

Über den Autor

Claus Schliecker, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.

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