Noch viele Fragen zum Mindestlohn!

Jens Stechmann, Jörg Disselborg
3284

In diesen Wochen dreht sich bei unserer Verbandsarbeit alles um den Mindestlohn.

Offensichtlich hat der Zug Fahrt aufgenommen und man versucht, das Gesetz möglichst schnell auf den Weg zu bringen. Ungeachtet der Probleme, die dadurch entstehen. Dem übergeordneten Ziel einer Regierungsbildung ist ein großer Teil der deutschen
Tarifautonomie zum Opfer gefallen. Trotz gültiger regionaler Lohntarifverträge bis Ende 2018 soll in der gesamten Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 7 brutto pro Stunde gelten. Welche Möglichkeiten bleiben uns, die Weichen für den fahrenden Zug in unserem Sinne zu stellen?

In den zahlreichen Gesprächen, die auf Bundes- und Landesebene geführt wurden, kam immer wieder zum Ausdruck, dass viele der politischen Entscheidungsträger sich nach wie vor nicht bewusst sind, welche Auswirkungen ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn auf unsere Branche haben wird. Die Arbeitswirtschaftlerin Margret Wicke vom DLR Rheinpfalz hat in ihrem Artikel auf Seite 382 in dieser Ausgabe von OBSTBAU exemplarisch gezeigt, wie sich die steigenden Lohnkosten auf den Betriebserfolg auswirken werden. Sie werden umso gravierender sein, je geringer die Preisanpassung auf Seiten des Marktes ausfallen wird.

Deshalb müssen wir weiterhin alle Register ziehen, um in Gesprächen mit politisch Verantwortlichen weiter aufzuklären! Ist es wirklich politisch gewollt, dass viele der kleineren Betriebe aufgrund steigender Lohnkosten, die vom Markt nicht ausreichend in Form höherer Preise kompensiert werden, den Betrieb einstellen müssen und deshalb Obst und Gemüse verstärkt aus dem Ausland importiert werden muss? Hat man sich nicht in letzter Zeit für den Erhalt der Familienbetriebe ausgesprochen? Obstbaubetriebe sind in der Regel Familienbetriebe!

Die Lohnkosten in vielen europäischen Nachbarländern liegen bereits jetzt deutlich unter den deutschen. Insbesondere die polnischen Obstbauern würden gerne verstärkt für den deutschen Markt produzieren – gerade jetzt, wo die Handelsbeziehungen nach Russland schwieriger werden. Auch die Erdbeeranbauer aus Spanien und China würden sich sehr freuen… Deutsche Marmelade, hergestellt aus chinesischen Erdbeeren – schon jetzt kein Tabu mehr. Was wollen wir dem Verbraucher noch zumuten?

Ist es politisch gewollt, dass der Trend zu regionalen Produkten ausgebremst wird, weil diese Produkte zukünftig in der Region gar nicht mehr kostendeckend produziert werden können bzw. der Preis für den Verbraucher nicht mehr bezahlbar sein wird?

Burkhard Möller vom Deutschen Bauernverband stellt gleich im Anschluss an diesen Leitartikel eindrucksvoll dar, welche Folgen durch das Mindestlohngesetz auf uns zu kommen und welche Fragen nach wie vor ungeklärt sind, u. a., wie mit Brutto- und Nettolöhnen von Festangestellten und kurzzeitig Beschäftigten umgegangen werden soll und welche Fragestellungen beim Akkordlohn noch unbeantwortet sind.

Nur um klar zu stellen: Wir wollen keinesfalls Dumpinglöhne unterstützen oder eine schlechte Behandlung von Saisonarbeitskräften legitimieren. Unsere Erntehelfer kommen in der Regel zu uns, weil sie innerhalb kurzer Zeit ein lukratives Zubrot verdienen können. Sie kommen wieder, wenn es sich für sie lohnt und wenn sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wer gute Kräfte haben möchte, muss deshalb angemessene Löhne zahlen und entsprechende Arbeits- und Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen. Die Kosten hierfür müssen aber in Relation zur Rentabilität der Kulturen stehen. Und es muss im Interesse des Betriebsfriedens möglich sein, dass die Helfer ganz unabhängig vom Sozialversicherungsstatus gleiche Nettolöhne für die gleiche Arbeit erhalten.

Wir sind uns bewusst, dass für den Obstbau alleine eine gesonderte Regelung für Saisonarbeitskräfte kaum Aussicht auf Erfolg haben wird. Umso wichtiger ist es, dass wir den Schulterschluss mit den anderen Branchen in der gleichen Situation suchen. Ziel ist es, eine akzeptable Regelung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen und einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt wird und uns bis zum 31. Dezember 2016 Luft verschaffen würde. Luft nicht nur in Bezug auf die zu zahlenden Löhne, denn die liegen in vielen Betrieben ja gar nicht unbedingt weit unter dem Mindestlohnsatz. Wir bekommen aber Zeit, um die Ausgestaltung des Gesetzes in realistische und an der Praxis orientierte Bahnen zu lenken. Damit der Zug nicht in eine Richtung fährt, aus der es kein zurück mehr gibt. 

Jens Stechmann                            Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender -                 - Geschäftsführer - 

 

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