Neue Versicherungssteuer - geht doch
„Für uns völlig unverständlich plant die Bundesregierung die gesetzliche Festschreibung eines Versicherungssteuersatzes für Mehrgefahrenversicherungen von 19 Prozent des Versicherungsbetrages.
Als ob das Risikomanagement in den Betrieben nicht schon kompliziert genug wäre! Der Obstbau kann nur
mit und in der Natur funktionieren, aber die zunehmend unkalkulierbaren Wetterextreme zerren an den Nerven
der Erzeuger. Die Frage stellt sich, ob das betriebliche Risikomanagement überhaupt noch beherrschbar ist.“
So begann unser Leitartikel der diesjährigen August-Ausgabe von OBSTBAU. Nahezu alle Verbände der Landwirtschaft und des Gartenbaus haben sich gegen die Pläne der Bundesregierung gewandt. Auch die Fachgruppe Obstbau hat auf die negativen Auswirkungen einer erhöhten Versicherungssteuer in zahlreichen Briefen an die Politik aufmerksam gemacht.
Nun hat der Deutsche Bundestag am 25. Oktober 2012 das Verkehrssteueränderungsgesetz verabschiedet,
mit dem auch das Versicherungssteuergesetz geändert wird. Auf Drängen des Berufsstandes wurde darin
eine Änderung zur Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen gegen Hagel, Sturm, Starkregen,
Starkfrost und Überschwemmung aufgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 gelten einheitlich für Erntemehrgefahrenversicherungen 0,3 Promilleder Versicherungssumme als Bemessung für die Versicherungssteuer.
Durch den großen Einsatz des Berufsstandes und der Agrarier im Deutschen Bundestag ist es gelungen, die Steuerlast für die Betriebe deutlich zu senken. Die Besteuerung mit 0,3 Promille der Versicherungssumme entspricht einer Besteuerung von rund drei bis vierProzent des Versicherungsbeitrages. Im Gegenzug allerdings wurde dafür die Hagelversicherung, die bisher mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert wurde,
leicht auf diese 0,3 Promille angehoben. Mit der neuen einheitlichen Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung mit 0,3 Promille der Versicherungssumme haben wir jetzt die Möglichkeit, ein innovatives und eigenverantwortliches Risikomanagement besser aufbauen zu können.
Im Bundesauschuss Obst und Gemüse haben wir im Vorfeld der Beratungen im Bundestag alle Mitglieder des Finanzausschusses um Unterstützung des Berufsstandes gebeten. In der Koalitionsfraktion war bis in die Spitzen hinein und bis zum Bundesfinanzminister eine einheitliche Besteuerung der Mehrgefahrenversicherungen nach der Versicherungssumme mehr als umstritten. Dank der Agrarier im Finanzausschuss und des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages sowie der Schützenhilfe des Bundesrates konnte der Berufsstand durch seinen hartnäckigen Einsatz erreichen, dass im Ziel letztendlich eine einheitliche erträgliche Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung durchgesetzt werden konnte. Man kann durch gemeinsames Handeln eben doch Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Nun sind natürlich auch wir gefordert. Durch die Änderungen im Versicherungssteuergesetz wird es kaum noch Adhoc-Zahlungen für Schäden durch Witterungseinflüsse seitens des Bundes und der Länder geben. Die Politik wird immer wieder auf die mögliche Risikovorsorge durch Versicherungslösungen hinweisen. Was wir jetzt brauchen sind Versicherungspakete für den Obstbau, die auf unsere Risiken abgestimmt sind. Der Berufsstand wird die Verantwortlichengern bei der Entwicklung derartiger Konzepte unterstützen. Grundsätzlich kann man allen Berufskollegen nur raten, sich um ein vernünftiges Risikomanagement zu kümmern. Dabei ist betriebsindividuell zu klären, wie hoch die Witterungsrisiken sind und wie sich mögliche witterungsbedingte Ertragseinbußen auf eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit auswirken.
Ihnen und Ihren Familien wünschen wir schon jetzt ein FrohesWeihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2013!
Jens Stechmann Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
Editorials

Erhöhung des Mindestlohns trifft den Obstbau mehr als hart
Das von den Verhandlungsführern der SPD, Grünen und FDP vereinbarte Ergebnis der Sondierungsgespräche kam leider nicht unerwartet.

Anwendungsverbot von Glyphosat in WSG faktisch nicht zu begründen
Zur Drucklegung dieser Zeilen wissen wir noch nichts über den Ausgang der Bundestagswahlen am 26. September.

Hochwasserkatastrophe – keine existentiellen Schäden in Obstbaubetrieben
Die verheerenden Schäden durch die Hochwasserkatastrophe ganz im Westen Deutschlands haben kaum vorstellbare Schäden verursacht

Einigung zum Aktionsprogramm Insektenschutz
Parallele Verhandlungen der Agrarministerkonferenz über die Pflanzenschutzanwendungsverordnung und der Ausschüsse Umwelt und Ernährung des Deutschen Bundestages über das Bundesnaturschutzgesetz haben zu einer Einigung zum Aktionsprogramm Insektenschutz geführt.

Der Umgang mit dem Risiko…
…von Schäden durch Blütenfrost, Hagelereignissen und Dürre ist eine der größeren Herausforderungen für den Obstbau.

Licht und Schatten in der Pflanzenschutzmittelzulassung – Captan ist in Gefahr!
Captan ist im Integrierten Obstbau ein zentraler, nützlingsschonender und seit ca. fünfzig Jahren bewährter Wirkstoff, u. a. zur Bekämpfung des Schorfpilzes und von pilzlichen Lagerfäulen.

API – die Entwürfe liegen vor, und nun?
Am 10. Februar hat das Bundeskabinett sich auf die Entwürfe des neuen Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung geeinigt.

2021 – Was erwartet uns?
Zu Beginn des neuen Jahres ergeben sich auch für den Obstbau wichtige politische Weichenstellungen, auf die sich die Betriebe rechtzeitig einstellen müssen.

2021 – Chancen nutzen!
Eigentlich ist das Jahresende ja gar kein Ende und der Jahresanfang ist auch kein Anfang.

Eine besondere Winter- und Weihnachtszeit – sehen wir uns online?
Die Corona-bedingten Kontaktverbote und -einschränkungen betreffen uns inzwischen alle.