Neue Versicherungssteuer - geht doch

Jens Stechmann, Jörg Disselborg
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Für uns völlig unverständlich plant die Bundesregierung die gesetzliche Festschreibung eines Versicherungssteuersatzes für Mehrgefahrenversicherungenvon 19 Prozent des Versicherungsbetrages.

„Für uns völlig unverständlich plant die Bundesregierung die gesetzliche Festschreibung eines Versicherungssteuersatzes für Mehrgefahrenversicherungen von 19 Prozent des Versicherungsbetrages.
Als ob das Risikomanagement in den Betrieben nicht schon kompliziert genug wäre! Der Obstbau kann nur
mit und in der Natur funktionieren, aber die zunehmend unkalkulierbaren Wetterextreme zerren an den Nerven
der Erzeuger. Die Frage stellt sich, ob das betriebliche Risikomanagement überhaupt noch beherrschbar ist.“
So begann unser Leitartikel der diesjährigen August-Ausgabe von OBSTBAU. Nahezu alle Verbände der Landwirtschaft und des Gartenbaus haben sich gegen die Pläne der Bundesregierung gewandt. Auch die Fachgruppe Obstbau hat auf die negativen Auswirkungen einer erhöhten Versicherungssteuer in zahlreichen Briefen an die Politik aufmerksam gemacht.

Nun hat der Deutsche Bundestag am 25. Oktober 2012 das Verkehrssteueränderungsgesetz verabschiedet,
mit dem auch das Versicherungssteuergesetz geändert wird. Auf Drängen des Berufsstandes wurde darin
eine Änderung zur Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen gegen Hagel, Sturm, Starkregen,
Starkfrost und Überschwemmung aufgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 gelten einheitlich für Erntemehrgefahrenversicherungen 0,3 Promilleder Versicherungssumme als Bemessung für die Versicherungssteuer.

Durch den großen Einsatz des Berufsstandes und der Agrarier im Deutschen Bundestag ist es gelungen, die Steuerlast für die Betriebe deutlich zu senken. Die Besteuerung mit 0,3 Promille der Versicherungssumme entspricht einer Besteuerung von rund drei bis vierProzent des Versicherungsbeitrages. Im Gegenzug allerdings wurde dafür die Hagelversicherung, die bisher mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert wurde,
leicht auf diese 0,3 Promille angehoben. Mit der neuen einheitlichen Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung mit 0,3 Promille der Versicherungssumme haben wir jetzt die Möglichkeit, ein innovatives und eigenverantwortliches Risikomanagement besser aufbauen zu können.

Im Bundesauschuss Obst und Gemüse haben wir im Vorfeld der Beratungen im Bundestag alle Mitglieder des Finanzausschusses um Unterstützung des Berufsstandes gebeten. In der Koalitionsfraktion war bis in die Spitzen hinein und bis zum Bundesfinanzminister eine einheitliche Besteuerung der Mehrgefahrenversicherungen nach der Versicherungssumme mehr als umstritten. Dank der Agrarier im Finanzausschuss und des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages sowie der Schützenhilfe des Bundesrates konnte der Berufsstand durch seinen hartnäckigen Einsatz erreichen, dass im Ziel letztendlich eine einheitliche erträgliche Besteuerung der Mehrgefahrenversicherung durchgesetzt werden konnte. Man kann durch gemeinsames Handeln eben doch Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.

Nun sind natürlich auch wir gefordert. Durch die Änderungen im Versicherungssteuergesetz wird es kaum noch Adhoc-Zahlungen für Schäden durch Witterungseinflüsse seitens des Bundes und der Länder geben. Die Politik wird immer wieder auf die mögliche Risikovorsorge durch Versicherungslösungen hinweisen. Was wir jetzt brauchen sind Versicherungspakete für den Obstbau, die auf unsere Risiken abgestimmt sind. Der Berufsstand wird die Verantwortlichengern bei der Entwicklung derartiger Konzepte unterstützen. Grundsätzlich kann man allen Berufskollegen nur raten, sich um ein vernünftiges Risikomanagement zu kümmern. Dabei ist betriebsindividuell zu klären, wie hoch die Witterungsrisiken sind und wie sich mögliche witterungsbedingte Ertragseinbußen auf eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit auswirken.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir schon jetzt ein FrohesWeihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2013!

Jens Stechmann                            Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender -                 - Geschäftsführer - 

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