Ohne anderen zu schaden, könnte Bundesarbeitsminister Heil viel Gutes für uns tun.
Leider nutzt er diese Chance bisher nicht. Wir alle zusammen können dem Herrn Bundesminister aber helfen, diesen Schritt doch noch zu tun. Machen Sie mit!
In der Juni-Ausgabe haben wir von unserem Verbändeschreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Hubertus Heil berichtet. In dem Schreiben fordern wir die Beibehaltung der derzeitigen 70-Tage-Regelung. Minister Heil lehnt unseren Vorschlag der Entfristung ohne eine sachliche Auseinandersetzung schlicht ab und stellt sich damit gegen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sich für eine Fortführung der Regelung ausspricht. Auch die Agrarminister der Länder befürworten die Entfristung.
In der politischen Diskussion wird wiederholt angemerkt, dass sich die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse deutlich erhöhen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Seit Einführung der 70-Tage-Regelung hat es hier keine Zunahme gegeben. Die derzeitige Ausweitung der Zeitgrenzen ist sowohl für die Saisonarbeitskräfte als auch für die Betriebe von Vorteil. Die Saisonkraft bekommt den Bruttolohn netto ausgezahlt und der Arbeitgeber muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Wir bitten nun jeden einzelnen Unternehmer und Betriebsleiter, die Bedeutung der derzeitigen 70-Tage-Regelung Herrn Heil und insbesondere den Bundes- und Landespolitikern der SPD darzulegen. Die Argumente hierzu finden Sie in der Juni-Ausgabe und können bei uns und den Landesverbänden nochmal abgerufen werden. Schreiben Sie einen Brief oder Email. Oder noch besser: Laden Sie die Abgeordneten zu sich auf den Betrieb ein.
Immer weniger Arbeitskräfte aus Deutschland, Polen und Rumänien haben Interesse an einer Saisontätigkeit in unserer Branche. Wir plädieren deshalb zusätzlich für bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und ausgewählten Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel der Ukraine. Wir brauchen weiterhin Arbeitskräfte für die Saison. Die Bundesregierung muss Drittstaatlern aus der Ukraine oder vom westlichen Balkan die Gelegenheit geben, bei uns kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
Strenge gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden.
Es ist Montag, der 21. März 2016, um 8.26 Uhr. Hier im Hotel Hafen Hamburg findet die Fachtagung Obst und Gemüse des Deutschen Raiffeisenverbandes statt.
Die Delegierten der Mitgliedsverbände der Fachgruppe Obstbau haben im Rahmen der letzten Versammlung intensiv über eine Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Obstbau diskutiert und folgende Feststellungen getroffen:
Mit Einführung der ersten Richtlinie für die Kontrolliert Integrierte Produktion im Jahr 1990 haben wir deutschen Obst- und Gemüsebauern Maßstäbe gesetzt.
OBSTBAU und die Vereinigte Hagelversicherung haben in den vergangenen sechs Ausgaben die Zukunft des deutschen Obstbaus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.