Mindestlohn-Sonderregelung für Saisonarbeit

Rechtlich möglich – politisch überfällig – für den Obstbau existenziell notwendig

Joerg Hilbers, Claus Schliecker
1780

Das lang erwartete Rechtsgutachten schafft nun Klarheit: Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturen ist rechtlich zulässig.

Zu diesem eindeutigen Ergebnis kommt der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker von der Universität Tübingen. Das im Auftrag von acht Verbänden der grünen Branche erstellte Gutachten liefert damit endlich die dringend benötigte rechtliche Grundlage für eine sachgerechte Lösung.

Der Gutachter kommt zu dem klaren Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 % weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Mehr noch: Für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau kann eine solche Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern unter den gegebenen Umständen sogar geboten sein.

Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Eine Sonderregelung ist nicht nur juristisch möglich – sie ist agrarpolitisch notwendig. Denn sie trägt dazu bei, Arbeitsplätze im deutschen Obstbau zu erhalten und die Produktion im Inland zu sichern. Nur so kann der ohnehin bereits niedrige Selbstversorgungsgrad bei Obst (s. dazu Seite 168) in Deutschland stabilisiert werden. Ohne geeignete Rahmenbedingungen droht eine weitere Verlagerung der Produktion ins Ausland – mit unmittelbaren Folgen für Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und ländliche Räume.

Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist von der nahezu erfolgten Verdopplung des Mindestlohns in den vergangenen Jahren so stark betroffen wie der Obstbau. Die arbeitsintensiven Sonderkulturen stehen im europäischen Wettbewerb besonders unter Druck, da vergleichbare Betriebe in anderen Ländern deutlich geringere Lohnkosten tragen müssen. Ohne eine differenzierte Regelung geraten heimische Betriebe zunehmend ins Hintertreffen.

Aus der Politik gab es schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Gutachtens Bewegung: Auf ihrem Parteitag am 21. Februar in Stuttgart hat die CDU Sonderregelungen beim Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte beschlossen. SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Spargel in Deutschland zu erhöhen. Dieses Ziel ist richtig – aber es wird nur erreichbar sein, wenn die politischen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

Was jetzt passieren muss:
Nach der rechtlichen Klarstellung und dem einstimmigen Beschluss der CDU liegt der Ball nun bei der Bundesregierung. Entscheidend ist, dass die Koalition zügig einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindestlohngesetzes vorlegt und eine praxistaugliche Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft verankert. Dann braucht es Mehrheiten im Deutschen Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats. Die rechtlichen Spielräume sind geklärt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, sie entschlossen zu nutzen.

Die Fachgruppe Obstbau dankt den Trägerverbänden ausdrücklich für die Initiierung und Finanzierung dieses für unsere Branche so bedeutsamen Gutachtens.

Über den Autor

Claus Schliecker, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.

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