Liebe Obstbäuerinnen und Obstbauern, liebe Obstbauinteressierte
zum Ende eines aufregenden und durchwachsenen Obstjahres ziehen wir Bilanz.
Einiges haben wir berufsständisch für Sie, oft auch in Kooperation mit unseren Partnern, erreichen können:
- Mit der Auszahlung der Krisenbeihilfe von 342,00 €/ha für den Freilandobstbau zu Beginn des Jahres wurde der schwierigen und in Teilen existenzbedrohlichen Situation vieler deutscher Obstbaubetriebe Rechnung getragen. Die Deckelung auf 15.000,00 €/Betrieb hielten wir allerdings für nicht nachvollziehbar.
- Die Zulassungsverlängerung des Wirkstoffs Glyphosat ist ein hoffnungsvolles Zeichen für eine faktenbasierte Abwägung in der Mittelzulassung.
- Auch die Verlängerung der Freilandzulassung von Captan (wenn auch unter erheblichen Reduktionsauflagen) dürfen wir als berufsständischen Erfolg bewerten.
- Die Ad-Hoc-Hilfen der EU und der ostdeutschen Bundesländer helfen denjenigen Obstbaubetrieben, die durch die Spätfröste um den 23. April 2024 z. T. ihre gesamte Ernte verloren haben, dieses Jahr zu überstehen.
Die politisch turbulenten letzten Wochen in Berlin wurden durch den Zerfall der Ampelkoalition und die vorgezogene Bundestagswahl gekrönt, die am 23. Februar 2025 stattfinden soll. Diese Situation ist sinnbildlich für das, was wir für den deutschen Obstbau nicht haben erreichen können.
- So hat der Bundesrat am 22. November 2024 der Absenkung des Durchschnittssatzes auf 7,8 % ab dem 1. Januar 2025 zugestimmt. Damit dürfte sich die so wichtige Pauschalierung besonders für viele kleinere Betriebe erledigt haben.
- Die Debatte um den Mindestlohn wird im Wahlkampf wohl wieder stattfinden. Das Ziel eines fairen Kompromisses mit einer aus unserer Sicht notwendigen Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte scheint ferner denn je. Mit der Bundestagswahl wird somit auch darüber entschieden werden, ob ein Mindestlohn politisch festgelegt wird oder ob man der Mindestlohnkommission Vertrauen schenkt.
- Auch in diesem Jahr sind wichtige Wirkstoffe für den Pflanzenschutz im Obstbau verloren gegangen, neue sind nicht hinzugekommen. So stellt z. B. das Zulassungsende von Movento 100 SC zum 30. April 2024 (Ende der Aufbrauchfrist am 30. Oktober 2025) den Integrierten Pflanzenschutz im Obstbau vor immense Probleme. Lösungsansätze finden sich nur noch in den immer schwieriger werdenden Notfallzulassungen nach Art. 53 PflSchG.
Weil Anträge auf Notfallzulassung im Zuge der schwindenen Mittelverfügbarkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen und gleichzeitig die Anforderungen an die Antragsteller immer umfangreicher und aufwendiger werden, haben die Delegierten der Bundesfachgruppe Obstbau am 12. November 2024 folgendes entschieden:
Die Bundesfachgruppe Obstbau wird ab dem 1. Januar 2025 Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Notfallsituation gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausschließlich für die Flächen von Mitgliedern der in der Bundesfachgruppe organisierten Landesverbände stellen.
Entsprechende Rundschreiben Ihrer Landesverbände und der Pflanzenschutzdienste werden Sie in den nächsten Wochen genauer darüber informieren.
Die Weihnachtszeit bietet uns allen hoffentlich die Gelegenheit, mit ein wenig Ruhe und Distanz zum häufig hektischen Tagesgeschäft die für unsere Branche notwendigen Veränderungen zu erkennen, die wir 2025 auf den Weg bringen wollen. Ein spannendes Jahr liegt vor uns!
Aber erst einmal wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine ruhige, entspannte und gesunde Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025
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