Kooperation statt Konfrontation – freiwilliges Engagement nicht bestrafen

Jens Stechmann, Jörg Disselborg
3020

Als Produzenten von gesunden und sicheren Nahrungsmitteln leisten Obstbaubetriebe auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes.

Landwirtschaft und Gartenbau arbeiten mit und in der Natur, deshalb ist unser Wirken auch nicht eingriffslos. Doch stellen wir unsere hohe Bereitschaft, den Einsatz von Produktionsmitteln dabei möglichst effektiv zu gestalten, um unerwünschte Umweltwirkungen zu vermeiden, kontinuierlich unter Beweis. Wissenschaftliche Entwicklungen in den Bereichen Düngung, Bewässerung, Pflanzenschutz, Lager- und Applikationstechnik haben die Ökoeffizienz und die Nachhaltigkeit des deutschen Obstbaus enorm gesteigert.

Wie wir Ihnen an dieser Stelle schon berichteten, ergänzen wir die aktuellen Richtlinien des kontrolliert Integrierten Anbaus um alle wesentlichen und sinnvollen Aspekte des komplexen Themas Nachhaltigkeit und hier insbesondere der Biodiversität. Unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Belange entscheiden wir über Wesentlichkeit und Sinnhaftigkeit nachhaltiger Maßnahmen. Diesen Anspruch haben wir als Berufsverband an uns selbst.

Die Aufgabe von Politik und Verwaltung sollte es dann sein, gemeinsam mit uns, dem Natur- und Umweltschutz und weiteren Akteuren nach geeigneten Instrumenten zu suchen, die unsere Kulturlandschaft durch eine wettbewerbsfähige und produktive Bewirtschaftung sicherstellt. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, die Leistungen der Landwirtschaft und des Gartenbaus für Natur und Umwelt anzuerkennen und zu honorieren. Der rein ordnungsrechtliche Natur- und Gewässerschutz ist eine Seite. Auf der entscheidenden Seite müssen jedoch Zielsetzungen des Arten- und Biotopschutzes, der Kulturlandschaftspflege und des Gewässerschutzes künftig mehr auf freiwilliger Basis formuliert werden. Zu nennen sind hier zum Beispiel Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, deren wesentliche Merkmale Freiwilligkeit, Beteiligung und Kooperation sein müssen. Der Weg der Kooperation statt Konfrontation mit Landwirtschaft und Gartenbau stellt ein wesentliches Element zukunftsorientierter Agrar- und Umweltpolitik dar.

Im Sinne des Natur- und Umweltschutzes und der nachhaltigen Weiterentwicklung der Integrierten Produktion sind aus unserer Sicht viele Maßnahmen denkbar, von denen etliche nach dem Prinzip „Kooperation vor Ordnungsrecht“ umgesetzt werden können. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die von den Betrieben freiwillig gestalteten Lebensräume nicht dazu führen, dass eine betriebliche Weiterentwicklung verhindert wird.  Es gibt viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unter uns, die sich intensiver an sinnvollen Maßnahmen beteiligen würden. Dazu gehört die Bepflanzung von Bewässerungsteichen, das Anlegen von Hecken, Knicks, Blütenwiesen und vieles mehr. Doch welcher Betrieb arbeitet noch freiwillig an der Entwicklung neuer Lebensräume für Flora und Fauna, wenn möglicherweise in späteren Jahren und quasi als Dankeschön eine hoheitliche Schutzglocke über diese Flächen und Elemente gestülpt wird.

Der Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihren Biotopen ist ein hohes Gut. Doch der Um- und Rückbau freiwillig erstellter Biotope muss im Sinne der betrieblichen Weiterentwicklung auch nach Jahren noch möglich sein. Die Fachgruppe Obstbau macht sich dafür stark, dass entsprechende Anpassungen unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz erfolgen.  

Wir wollen einen Obstbau in Deutschland, der im Sinne der Nachhaltigkeit und gemeinsam mit der Offizialberatung konsequent und aus sich heraus an der Umsetzung neuer Erkenntnisse und dem Einsatz neuer Techniken arbeitet. Und dies ist sicher zielführender, als alle Ge- und Verbote im Rahmen des Ordnungsrechtes. Deutschland würde sich nachhaltig ins eigene Knie schießen, wenn freiwilliges Engagement am Ende sogar bestraft wird!

Jens Stechmann                            Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender -                 - Geschäftsführer - 

 

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