Am 8. März 2025 wurde das Sondierungspapier der voraussichtlich neuen Koalition von CDU/CSU und SPD veröffentlicht.
Darin heißt es u. a.: „An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Die Berichterstattung vieler Medien am Folgetag ließ dann zunächst den Eindruck aufkommen, die Anhebung auf 15 Euro sei schon ausgemachte Sache. Verzweifelte Anrufe und Mails von Obstbäuerinnen und Obstbauern bei Vorstand und Geschäftsführung der Fachgruppe Obstbau waren die Folge. Stimmen unabhängiger Wirtschaftsinstitute, die vor einer unverhältnismäßigen Steigerung von in diesem Fall 17 % und einer Verdoppelung seit 2017 mit der Folge von immer mehr Arbeitsplatzverlusten warnten, gab es mit Verzögerung von ein bis zwei Tagen.
Vom 13. bis zum 24. März 2025 hatten anschließend 17 Arbeitsgruppen mit jeweils 16 Fachpolitikern der zukünftigen Regierungsparteien den Auftrag, Grundlagen für einen tragfähigen Koalitionsvertrag zu schaffen. Das Thema Mindestlohn wurde in den AG’s „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und „Arbeit und Soziales“ verhandelt. Natürlich haben wir über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle und Netzwerke auch hier noch einmal die Betroffenheit des Obstbaus mit seiner besonders hohen Lohnquote im Mindestlohnbereich und der prekären Wettbewerbssituation dargestellt.
In absoluter Geschlossenheit mit allen Verbänden der grünen Branche lautet unsere Forderung:
Um ein weiteres Einbrechen der heimischen Produktion zu verhindern, muss es bei der weiteren Mindestlohnentwicklung eine gesetzliche Ausnahme für einfache Arbeiten in Landwirtschaft und Gartenbau geben.
Noch liegen keine Ergebnisse aus den Verhandlungen vor, wir setzen jedoch auf die Verhandlungspartner. Jedem der Beteiligten sollte klar sein, unter welchem Druck die Landwirtschaft und der Gartenbau und hier insbesondere der Obstbau stehen. Die Themen Pflanzenschutzmittelzulassung, Risikoabsicherung, Ernergiekosten usw. sind ebenso wichtig für unsere Branche. Wir brauchen verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen.
Die parteiinternen Abstimmungen über den Koalitionsvertrag und die Entscheidungen über die Besetzung der Ministerien sollen in der ersten Aprilhälfte erfolgen. Wir werden in den nächsten Wochen Kontakt zu den Abgeordneten des Agrarausschusses und den Entscheidungsträgern in den zuständigen Ministerien aufnehmen und auf ihre Verantwortung gegenüber unseren Familienbetrieben und der Ernährungssicherheit in Deutschland hinweisen.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
Im erfolgreichsten Volksbegehren der Geschichte Bayerns „Rettet die Bienen“ forderten Anfang des Jahres innerhalb von zwei Wochen fast 1,8 Millionen Menschen ein Gesetz für mehr Umwelt- und Naturschutz.
Die Wahl zum EU-Parlament ist auch für den Obstbau von besonderer Bedeutung, nicht nur aufgrund des Brexits und einer noch nicht geklärten Finanzplanung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020.
In dieser Ausgabe von OBSTBAU finden Sie einen Sonderdruck, der sich mit der Verfügbarkeit von Insektiziden für den Obstbau in Deutschland auseinandersetzt.
Der Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Bayern zeigt, dass sich Landwirte und Gärtner und der Rest der Bevölkerung noch fremder geworden sind.
„Am Ball bleiben“ bei laufenden Entwicklungen im Bereich der Anbautechnik, der EDV, bei rechtlichen Regelungen und in der Arbeitsorganisation – so muss die Devise lauten.
Die Fachgruppe Obstbau fordert die Behörden und die Industrie auf, dringend Maßnahmen für eine tragfähige Zukunft des Zwetschen- und Pflaumenanbaus in Deutschland zu ergreifen – und zwar gemeinsam mit dem Berufsstand.