Am 8. März 2025 wurde das Sondierungspapier der voraussichtlich neuen Koalition von CDU/CSU und SPD veröffentlicht.
Darin heißt es u. a.: „An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“
Die Berichterstattung vieler Medien am Folgetag ließ dann zunächst den Eindruck aufkommen, die Anhebung auf 15 Euro sei schon ausgemachte Sache. Verzweifelte Anrufe und Mails von Obstbäuerinnen und Obstbauern bei Vorstand und Geschäftsführung der Fachgruppe Obstbau waren die Folge. Stimmen unabhängiger Wirtschaftsinstitute, die vor einer unverhältnismäßigen Steigerung von in diesem Fall 17 % und einer Verdoppelung seit 2017 mit der Folge von immer mehr Arbeitsplatzverlusten warnten, gab es mit Verzögerung von ein bis zwei Tagen.
Vom 13. bis zum 24. März 2025 hatten anschließend 17 Arbeitsgruppen mit jeweils 16 Fachpolitikern der zukünftigen Regierungsparteien den Auftrag, Grundlagen für einen tragfähigen Koalitionsvertrag zu schaffen. Das Thema Mindestlohn wurde in den AG’s „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und „Arbeit und Soziales“ verhandelt. Natürlich haben wir über alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle und Netzwerke auch hier noch einmal die Betroffenheit des Obstbaus mit seiner besonders hohen Lohnquote im Mindestlohnbereich und der prekären Wettbewerbssituation dargestellt.
In absoluter Geschlossenheit mit allen Verbänden der grünen Branche lautet unsere Forderung:
Um ein weiteres Einbrechen der heimischen Produktion zu verhindern, muss es bei der weiteren Mindestlohnentwicklung eine gesetzliche Ausnahme für einfache Arbeiten in Landwirtschaft und Gartenbau geben.
Noch liegen keine Ergebnisse aus den Verhandlungen vor, wir setzen jedoch auf die Verhandlungspartner. Jedem der Beteiligten sollte klar sein, unter welchem Druck die Landwirtschaft und der Gartenbau und hier insbesondere der Obstbau stehen. Die Themen Pflanzenschutzmittelzulassung, Risikoabsicherung, Ernergiekosten usw. sind ebenso wichtig für unsere Branche. Wir brauchen verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen.
Die parteiinternen Abstimmungen über den Koalitionsvertrag und die Entscheidungen über die Besetzung der Ministerien sollen in der ersten Aprilhälfte erfolgen. Wir werden in den nächsten Wochen Kontakt zu den Abgeordneten des Agrarausschusses und den Entscheidungsträgern in den zuständigen Ministerien aufnehmen und auf ihre Verantwortung gegenüber unseren Familienbetrieben und der Ernährungssicherheit in Deutschland hinweisen.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
Parallele Verhandlungen der Agrarministerkonferenz über die Pflanzenschutzanwendungsverordnung und der Ausschüsse Umwelt und Ernährung des Deutschen Bundestages über das Bundesnaturschutzgesetz haben zu einer Einigung zum Aktionsprogramm Insektenschutz geführt.
Captan ist im Integrierten Obstbau ein zentraler, nützlingsschonender und seit ca. fünfzig Jahren bewährter Wirkstoff, u. a. zur Bekämpfung des Schorfpilzes und von pilzlichen Lagerfäulen.
Zu Beginn des neuen Jahres ergeben sich auch für den Obstbau wichtige politische Weichenstellungen, auf die sich die Betriebe rechtzeitig einstellen müssen.
Was tun, wenn ein Treffen im gewohnten Grünberger Ambiente Corona-bedingt nicht möglich ist, wir aber trotzdem nicht auf Fachinformation und kollegialen Austausch verzichten wollen?