Kirschfruchtfliegen lesen keine Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Joerg Hilbers, Claus Schliecker
1897

Jahrhundertelang galten Kirschen aus dem Alten Land als garantiert madenfrei, während die Kollegen aus den anderen Kirschanbaugebieten Deutschlands mit der Kirschfruchtfliege kämpften.

Das hat sich leider mit dem Klimawandel geändert. Seit ca. zehn Jahren müssen auch die Altländer Obstbauern ihre Kirschen gegen diesen gefährlichen Schädling behandeln. Die Ansprüche von Verbrauchern und Lebensmitteleinzelhandel sind deutlich formuliert: Keine Maden in den Kirschen! Keine heißt in diesem Fall: GAR KEINE!

Für eine sichere Behandlungsstrategie sind aktuell zwei Wirkstoffe bzw. Pflanzenschutzmittel notwendig: Mospilan® SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid und Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol.

Nun wurde der Rückstandshöchstgehalt (RGH) für das regulär zugelassene Mospilan® SG zum 19. 8. 2025 auf fast die Hälfte abgesenkt. Zum Glück haben die vielen Proben von Süßkirschen, die im vergangenen Jahr von Erzeugern, Erzeugerorganisationen und Händlern gezogen und analysiert wurden, gezeigt, dass deutsche Kirschproduzenten diese hohe Auflage erfüllen können.

Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol war zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege in den vergangenen Jahren nur über eine Notfallzulassung nach Art. 53 verfügbar. Als Auflage dieser Notfallzulassung mussten wir nachweisen, dass bodenbewegliche Metaboliten auch in Kirschanbaugebieten nicht ins Grundwasser gelangt sind. Dies konnte mit dem durch die Bundesfachgruppe Obstbau und das LTZ Augustenberg organisierten und vom Land Baden-Württemberg finanzierten Rückstandsmonitoring gezeigt werden.

Seit Dezember 2025 ist nun endlich die reguläre Zulassung für Exirel da.

Offensichtlich wird der Stau an Anträgen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, der sich bei den zuständigen Behörden angehäuft hat, seit dem Wechsel der Bundesregierung zügig abgearbeitet – was auch auf die vom Bundesminister Rainer eingesetzte Arbeitsgruppe und auf die Neubesetzung an der Spitze des BVL zurückzuführen ist.

Mit der Zulassung von Exirel sind zum wichtigen Schutz des Grundwassers allerdings strenge Anwendungsauflagen verbunden. So muss die geschlossene Pflanzendecke mindestens 80 % der Fläche der gesamten Anlage abdecken und der Baumstreifen muss zum Zeitpunkt der Anwendung selbstbegrünt sein. Auch damit können Kirschproduzenten leben.

Als weitere Auflage darf Exirel zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege allerdings nur jedes zweite Jahr angewendet werden. Nach unseren bisherigen Erfahrungen fliegen Schaderreger aber unabhängig von behördlichen Auflagen jedes Jahr, d. h., diese Auflage ist nicht erfüllbar…

Diese Causa zeigt uns, dass das Abarbeiten von Zulassungsanträgen den deutschen Obstbauern nur dann nützt, wenn die notwendigen Maßnahmen zum Risikomanagement auch praktikabel sind. In Sachen Bekämpfung der Kirschfruchtfliege muss also noch dringend nachgearbeitet werden!

Über den Autor

Claus Schliecker, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.

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