Die Fachgruppe Obstbau fordert die Behörden und die Industrie auf, dringend Maßnahmen für eine tragfähige Zukunft des Zwetschen- und Pflaumenanbaus in Deutschland zu ergreifen – und zwar gemeinsam mit dem Berufsstand.
Denn auch wir müssen unseren Teil beitragen, um die Behörden zum Handeln zu bringen. Aufgearbeitet haben wir die problematische Situation in einer Erklärung (ab Seite 556), die wir im September veröffentlicht haben. Angesprochen ist die gesamte Kette, angefangen bei den Obstbaufamilien, über die Zulassungsbehörden, die chemische Industrie, die Erzeugerorganisationen, den Handel bis zur Politik auf Landes- und Bundesebene. Vor allem die Betriebe und die Erzeugerorganisationen sind angehalten, mit dieser Erklärung auf die prekäre Lage hinzuweisen und für Lösungen zu streiten. Die Obstbaufamilien in Deutschland wollen auch in Zukunft Zwetschen, Pflaumen, Mirabellen und Renekloden anbauen!
70-Tage-Regelung bleibt
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 28. August 2018 darauf geeinigt, die 70-Tage-Regelung für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung unbefristet zu verlängern. Lange Zeit sah es um diese wichtige Forderung des Berufsstandes nicht gut aus. Bundesminister Heil wurde des Ablehnens nicht müde. Was und von wem über den Verhandlungstisch des Koalitionsausschusses in Richtung Heil geschoben wurde, um seine Einstellung zu ändern, wissen wir nicht genau. Es ist aber auch egal, denn es bleibt ein großer Erfolg der gemeinsamen berufsständischen Arbeit. Die Regelung wird vielen Betrieben dabei helfen, die Beschäftigung von Erntekräften zu sichern.
Das Bundeskabinett hat nun die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht, es folgen noch die Beratungen im Deutschen Bundestag.
Zur weiteren Entspannung im Bereich der Arbeitskräftesicherung brauchen wir darüber hinaus aber die Möglichkeit der Gewinnung von Saisonarbeitskräften aus Drittländern. Hierzu sind Abkommen mit entsprechenden Staaten seitens der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Wir denken hier an die Ukraine und Weißrussland sowie die Westbalkanstaaten. Dies ist eine der drängendsten Aufgaben für uns, die Trägerverbände und die Arbeitgeberverbände.
Das lang erwartete Rechtsgutachten schafft nun Klarheit: Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in Sonderkulturen ist rechtlich zulässig.
Mit dem Ende dieses seit langem wieder einmal „richtigen“ Winters und dem Beginn der neuen Vegetationsperiode liegt eine intensive Zeit des Austauschs hinter uns.
Jahrhundertelang galten Kirschen aus dem Alten Land als garantiert madenfrei, während die Kollegen aus den anderen Kirschanbaugebieten Deutschlands mit der Kirschfruchtfliege kämpften.
Liebe Obstbäuerinnen, liebe Obstbauern, liebe Leser, mein Name ist Claus Schliecker, ich bin seit Mitte November neuer Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau
Mit einem sehr kritischen Kommentar einer erfahrenen und geschätzten Steuerberaterin aus dem Alten Land sind wir kürzlich darauf hingewiesen worden, dass uns das Zukunftsweisende häufiger fehlt und wir mehr Perspektiven aufzeigen sollten.
Die von der gesamten grünen Branche geforderte Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für die Sonderkulturen widerspricht laut Bundeslandwirtschaftsministerium dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz.