Zum zweiten Mal in Folge gibt es in Europa keine übermäßig große Apfelernte.
Mit 10,455 Mio. Tonnen – und damit minimal weniger als im Vorjahr – wird sogar die seit dem Frostjahr 2017 kleinste Menge in der EU-27 prognostiziert. Die deutschen Produzenten hingegen erwarten mit ca. 1 Mio. Tonnen Äpfel in guter Qualität eine weitgehend normale Ernte und hoffen bei diesen Rahmenbedingungen auf auskömmliche Preise. Interessante Informationen und Prognosen dazu im Bericht von Ursula Schockemöhle von der AMI ab Seite 406.
Nach einem ordentlichen und kostendeckenden Abverkauf der Apfelernte 2024 und einer insgesamt guten bis befriedigenden Erdbeersaison 2025 steigt das Stimmungsbarometer im deutschen Obstbau wieder etwas. In der monatlich vom ZVG durchgeführten Geschäftsklimaumfrage bewerteten die den Obstbau repräsentierenden Betriebe ihre aktuelle und zukünftige Geschäftslage deutlich positiver als in den vergangenen drei Jahren.
Dafür sprechen neben der positiveren Marktlage noch zwei weitere Gründe:
So gab es in der jetzt auslaufenden Vegetationsperiode in Deutschlands Obstanlagen endlich einmal nur wenige Frost-, Hagel- und Dürreschäden. Das ist u. a. auch wichtig für die weitere Versicherbarkeit der Betriebe. Keine Versicherung, auch nicht die Versicherungen auf Gegenseitigkeit, kann nur mit „Überschadensjahren“ bestehen.
Zum Anderen haben wir aktuell die Hoffnung, dass die neue Bundesregierung unsere Probleme nicht nur sieht, sondern auch Lösungen dafür erarbeitet. Mit Spannung schauen wir auf die Arbeit der neuen von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zulassungssituation im Pflanzenschutz. Interessierten empfehlen wir dazu unseren aktuellen Podcast „Obstsalat“.
Verbesserungen und Anpassungen bedarf der erste nun vorliegende Entwurf zur 90-Tage-Regelung. Aus unserer Sicht zwingend erforderlich ist zunächst eine rechtssichere Ausgestaltung der „Berufsmäßigkeit“. Außerdem muss der gültige Zeitraum in den Winter hinein verlängert werden – hier reicht die Vorgabe April bis Oktober nicht aus. Auch die im Entwurf vorgesehene Beibehaltung der Drei-Monatsregelung ist nicht praxisgerecht und verursacht unnötige Bürokratie. In unserer Stellungnahme haben wir, wie die anderen grünen Verbände auch, gegenüber dem Bundesarbeitsministerium unsere Bedenken geäußert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Außerdem haben wir auf die dringende und steigende Notwendigkeit einer funktionierenden Drittstaatenregelung auch für Erntetätigkeiten hingewiesen.
Allen Kernobstbetrieben wünschen wir eine gute Ernte und Vermarktung – die Fachgruppe wird mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass die aufkeimende Zuversicht weiter zunimmt.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
Im erfolgreichsten Volksbegehren der Geschichte Bayerns „Rettet die Bienen“ forderten Anfang des Jahres innerhalb von zwei Wochen fast 1,8 Millionen Menschen ein Gesetz für mehr Umwelt- und Naturschutz.
Die Wahl zum EU-Parlament ist auch für den Obstbau von besonderer Bedeutung, nicht nur aufgrund des Brexits und einer noch nicht geklärten Finanzplanung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020.
In dieser Ausgabe von OBSTBAU finden Sie einen Sonderdruck, der sich mit der Verfügbarkeit von Insektiziden für den Obstbau in Deutschland auseinandersetzt.
Der Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Bayern zeigt, dass sich Landwirte und Gärtner und der Rest der Bevölkerung noch fremder geworden sind.
„Am Ball bleiben“ bei laufenden Entwicklungen im Bereich der Anbautechnik, der EDV, bei rechtlichen Regelungen und in der Arbeitsorganisation – so muss die Devise lauten.
Die Fachgruppe Obstbau fordert die Behörden und die Industrie auf, dringend Maßnahmen für eine tragfähige Zukunft des Zwetschen- und Pflaumenanbaus in Deutschland zu ergreifen – und zwar gemeinsam mit dem Berufsstand.