In der EU ist Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 zugelassen.
Am 6. Juli 2023 hat nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Abschluss ihres Bewertungsberichts zu Glyphosat bekannt gegeben. Die EFSA hat „keine kritischen Problembereiche ermittelt, die in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben“.
Die Prüfungsunterlagen umfassen über 180.000 Seiten und enthalten mehr als 1.500 wissenschaftliche Studien. Es ist die umfangreichste Prüfung eines Pflanzenschutzmittels, die jemals durch die europäischen Behörden erfolgte.
Der nächste Schritt für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat in Europa ist nun die Analyse und Beratung der Europäischen Kommission und die Erstellung eines entsprechenden Verordnungsentwurfes. Über diesen wird in den kommenden Wochen und Monaten der zuständige Ausschuss (SCoPAFF) der EU beraten und abstimmen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die Europäische Kommission selbst entscheiden, ob sie den Verordnungsentwurf umsetzt oder nicht.
Diese Entscheidung der EU wird voraussichtlich bis zum Dezember diesen Jahres fallen. Entscheiden die Verantwortlichen nach Faktenlage, sollte eine Verlängerung der Zulassung in Europa erfolgen.
Damit wäre von europäischer Seite die Voraussetzung für einen Glyphosateinsatz im kommenden Jahr auch im deutschen Obstbau gegeben. Einige Glyphosatpräparate sind hier noch bis Ende 2024 zugelassen. Über der amtlichen Zulassung steht jedoch die Deutsche Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Und diese sieht ab dem 1. Januar 2024 ein generelles Anwendungsverbot für Glyphosat vor.
Ein solches nationales Anwendungsverbot ist rechtlich allerdings umstritten. So hat in Luxemburg ein Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs ein nationales Glyphosatverbot aufgehoben. Der EFSA-Bericht hat nun die Auffassung der luxemburgischen Verwaltungsrichter, dass es keinen sachlichen Grund für eine nationale Sonderregelung gibt, bestätigt.
Für den Integrierten Obstbau gibt es derzeit im Herbizidbereich (noch) keine praktikablen Alternativen zum Glyphosateinsatz. Die Bundesfachgruppe Obstbau plädiert deshalb dafür, weitere Möglichkeiten der Reduktion, wie eine Festlegung der Breite des Baumstreifens oder reduzierte Einsatzhäufigkeiten, zu prüfen. Ein Totalverbot wäre fatal.
Um das Inkrafttreten des Anwendungsverbots für Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ab dem 1. 1. 2024 und zwingend folgende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, müsste die Bundesregierung eine Aufhebung des Verbots durch eine zeitnahe Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bewirken. Das bedeutet: Die Bundesregierung müsste die Verordnung aktiv ändern. In unseren derzeit laufenden Gesprächen weisen wir auf dieses drängende und für den Obstbau so bedeutende Problem hin. Bisher ist für uns aber nicht zu erkennen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) oder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Maßnahmen für eine entsprechende Änderung ergriffen hätten.
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Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
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