Mit den drei verschiedenen Titelbildern möchten wir die aktuell so unterschiedliche Situation auf den Obstbaubetrieben darstellen:
Während im Alten Land und besonders am Bodensee eine gute und außergewöhnlich frühe Apfelernte schon zu Ende geht, fand diese auf vielen Betrieben im Osten und auch bei einigen Obstbauern im Westen so gut wie gar nicht statt. Für die betroffenen Betriebe eine enorme Herausforderung auf vielen Ebenen, die ohne die zu erwartenden Ad-Hoc-Hilfen der (ostdeutschen) Bundesländer und von der EU kaum zu stemmen ist.
Licht und Schatten gibt es auch bei den jüngsten politischen Entwicklungen und Entscheidungen für den Obstbau in Deutschland und Europa. Um dem Verdacht entgegenzuwirken, an dieser Stelle nur Kritik zu üben, fangen wir mit dem Positiven an:
Das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz des BMEL wurde uns am 4. September 2024 von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Staatssekretärin Sylvia Bender vorstellt. Im Vergleich zu dem von uns massiv kritisierten Entwurf aus dem Frühjahr diesen Jahres, wurde es nun aus Sicht des Obstbaus deutlich praxistauglicher gestaltet. Es enthält keine geplanten Verbote mehr, die angestrebte Reduktion von 50 % der Pflanzenschutzmittel ist mit dem gewählten Bezugszeitraum eher zu erreichen, der gewünschte Bio-Anteil von 30 % soll über „Nachfrage-induziertes Wachstum“ gelingen und die angedachte Steuer für Pflanzenschutzmittel ist vom Tisch. Die Notwendigkeit der Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel, auch und besonders in der Sonderkultur Obstbau, wurde u. a. mit der von uns geforderten und nun vorgesehenen Stärkung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lückenindikation dokumentiert.
Unabhängig davon geht ein Dank an dieser Stelle an das BVL, das BMEL und die beteiligten Behörden, für die außerordentlich zügige Bearbeitung und Genehmigung unseres Eilantrags auf Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 des Pflanzenschutzgesetzes für den Einsatz von Folpan 80 WDG in Apfel in drei Landkreisen am Bodensee.
Weitab von jeder Euphorie gibt es noch mehr Positives zu berichten: Mit einer einstimmigen (!) Beschlusslage auf der Herbst-Agrarministerkonferenz haben sich Bund und Länder auf die Aussetzung der auch von uns massiv kritisierten Stoffstrombilanz verständigt. Damit ist ein für den Obstbau völlig überflüssiges Bürokratiemonster zur doppelten Dokumentation unserer sparsamen und nachhaltigen Düngung verhindert worden.
In Teilen positiv bewerten wir auch die Ergebnisse des Anfang September vorgelegten Abschlussberichts zum Strategie-Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in Europa (wir berichteten in unserem Newsletter). In diesem ist das pauschale Reduktionsziel von minus 50 % beim Pflanzenschutz vom Tisch.
Der Strategiendialog insgesamt schafft vielleicht eine taugliche Basis für den Arbeitsbeginn des neuen designierten EU-Agrarkommissars Christophe Hansen. Der Landwirtssohn aus Luxemburg soll nach Wunsch von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in seinen ersten 100 Amtstagen eine Strategie für die EU-Landwirtschaft vorlegen. Wir erhoffen und erwarten eine ausreichende Beachtung des Obstbaus.
Abschließen müssen wir nun aber doch mit einer sehr betrüblichen Nachricht: Trotz unserer Einwände sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetzentwurf weiterhin vor, den Vorsteuersatz für pauschalierende Obstbauern und Landwirte von derzeit 9,0 % in zwei Schritten auf 7,8 % drücken. Direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes soll der Satz zunächst auf 8,4 % fallen, am 1. 1. 2025 dann weiter auf 7,8 %. Nachdem vor einigen Jahren die Umsatzgrenze für die Pauschalierung auf 600.000 € pro Betrieb gesenkt wurde, wird sich durch diese weitere Hürde die Pauschalierung kaum noch lohnen. Wieder gehen notwendige Einnahmen vieler, insbesondere kleiner Betriebe verloren.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
Mit gemischten Gefühlen sind wir beide am 12. Januar 2022 in die Schwerpunktveranstaltung der Delegiertentagung zur Vorstellung und Diskussion des Nachhaltigkeitsprojektes IP 2030 gegangen.
Die durch die neue Bundesregierung geplante erhebliche Erhöhung des Mindestlohns sowie die in den vergangenen Monaten zu verzeichnende massive Steigerung auch anderer Produktionskosten bleiben die beherrschenden Themen auf den Betrieben in diesem noch jungen Jahr 2022.
Parallele Verhandlungen der Agrarministerkonferenz über die Pflanzenschutzanwendungsverordnung und der Ausschüsse Umwelt und Ernährung des Deutschen Bundestages über das Bundesnaturschutzgesetz haben zu einer Einigung zum Aktionsprogramm Insektenschutz geführt.