Frostschäden für Betriebe in betroffenen Regionen existenzbedrohend
Schon unmittelbar nach den Frostnächten vom 21. bis 23. April 2024 war bei der Klimawandel-bedingt extrem weit vorangeschrittenen Vegetation zu befürchten, dass die Schäden in den betroffenen Regionen sehr hoch sein würden.
Mit dem mittlerweile absehbaren Fruchtansatz hat sich dies nun leider bestätigt.
Fast alle Baumobstanlagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg gehen im Ertrag gegen Null und auch im Rheinland sind ca. 800 Hektar Baumobst massiv betroffen. Darüber hinaus gibt es frostbedingte Ausfälle in einzelnen Betrieben Frankens, der Unterpfalz und im Südwesten Baden-Württembergs. Nach unserer heutigen Einschätzung liegen die monetären Schäden für die betroffenen Familienbetriebe in Deutschland bei ca. 250 Millionen Euro. Glimpflich bis gut durchgekommen sind die großen Anbauregionen im Alten Land und am Bodensee.
In den Regionen, in denen es zu den verheerenden Frostschäden gekommen ist, hatten die meisten Betriebe keine Möglichkeit, den Schaden durch Frostschutzberegnung abzuwenden oder zu minimieren. Dazu kommt, dass in den betroffenen Bundesländern die Schäden in diesem Jahr objektiv auch nicht versicherbar waren. Nicht wenige Betriebe werden deshalb ohne einen Schadensausgleich im Rahmen einer Ad-hoc-Hilfe ihre Produktion aufgeben müssen.
Die Erfahrungen des Jahres 2017 haben gezeigt, dass für die dringend notwendigen Ad-hoc-Hilfen die Bundesländer zuständig sind; dies hat die Agrarministerkonferenz vom 22. Mai 2024 bestätigt. Positive Signale, die Betriebe nicht im Stich zu lassen, kommen bisher allerdings nur aus Sachsen.
Ad-hoc-Hilfen sind jetzt genauso dringend erforderlich, wie sie es schon 2017 waren. Dabei ist uns allen bewusst, dass es keine Lösung sein kann, sich langfristig darauf zu verlassen. Es wird wieder einmal überdeutlich, wie dringend wir Konzepte brauchen, um wirkungsvoll mit den Folgen des Klimawandels im Obstbau umzugehen. Diese Konzepte beinhalten allerdings mehrere Bausteine und kosten leider viel Geld. Aber wenn es auch in Zukunft weiterhin Obstbau in Deutschland geben soll, bedarf es, wie in anderen europäischen Anbauregionen seit Jahren etabliert, einer staatlichen Unterstützung in den von uns seit Jahren geforderten Bereichen:
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Präventive Maßnahmen, wie Wasserbevorratung für die Frostschutzberegnung und die Investition in Schutzsysteme, müssen auf Bundes- und Landesebene mit entsprechenden Fördermaßnahmen sinnvoll in die Förderpolitik eingebaut werden.
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Die Einführung der steuerfreien Risikorücklage für die besonders gefährdeten Sonderkulturen, wie sie im Rahmen der winterlichen Proteste zwar in Aussicht gestellt worden war, dann aber aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes wieder gestrichen wurde, muss endlich umgesetzt werden.
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Eine einheitliche und sinnvolle Bund-Länder-Förderung der Mehrgefahrenversicherung. Die nach dem Frostereignis 2017 von Baden-Württemberg aufgestellte Förderung einer Mehrgefahrenversicherung muss endlich in gleicher Weise auch für Betriebe anderer Bundesländer verfügbar sein. Die unterschiedliche Situation zwischen den Bundesländern und die Hinhaltetaktik des Bundes sind wettbewerbsverzerrend. Dies schwächt und gefährdet die Zukunft vieler Obstbaubetriebe in Deutschland.
Am 9. Juni 2024 wird das Europäische Parlament neu gewählt. Ob Pflanzenschutz, Energieeinsatz, Bodenschutz, Pflanzenvermehrung und Herkunftskennzeichnung oder auch Kreditvorgaben für Banken – in Brüssel werden viele Entscheidungen getroffen, die direkt auf den Obstbau wirken.
Den 96 Abgeordneten, die für Deutschland ins EU-Parlament gewählt werden, sollen die Anliegen und Forderungen des Berufsstandes bekannt sein. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat deshalb auch mit Blick auf den Obstbau und mit unserer Unterstützung acht Wahlprüfsteine an die Parteien verschickt. Sie werden sukzessive auf der Webseite des ZVG veröffentlicht.
Um dorthin zu gelangen, scannen Sie einfach den QR-Code!
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