Ca. 25 % der deutschen Apfel- und ca. 40 % der deutschen Kirschernte ist den Blütenfrösten Ende April und Anfang Mai zum Opfer gefallen – mit erheblichen regionalen Unterschieden.
Den monetären Schaden für ganz Deutschland schätzen wir auf mindestens 200 Millionen Euro.
In den vergangenen Wochen und Monaten konnten in den am stärksten betroffenen Bundesländern in Mittel- und Ostdeutschland Länderprogramme mit jeweils unterschiedlichen Modalitäten zur Auszahlung von Ad-hoc-Hilfen auf den Weg gebracht werden.
Relevante Frostschäden beim Apfel, mit zu erwartenden Auswirkungen auf den deutschen Apfelmarkt, hat es auch in Polen, Österreich und Tschechien gegeben. Diese Länder haben, ohne Beteiligung von deutscher Seite und zur Verwunderung der Bundesregierung, bei der EU einen Antrag auf Krisenhilfe aus der Agrarreserve gestellt. Dieser Antrag wurde mit einem Volumen von ca. 62 Millionen Euro von der EU-Kommission genehmigt. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte dem Vorhaben seine Zustimmung verweigert und die EU-Kommission mit einem gesonderten Antrag aufgefordert, diese EU-Hilfen auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.
Nach unseren Informationen soll diesem Antrag des BMEL stattgegeben werden. Das Ministerium arbeitet bereits jetzt mit Hochdruck – und unserer Unterstützung – an einer rechtskonformen und sinnhaften Umsetzung des Hilfspaketes, bei dem eine Aufstockung der Mittel durch nationale Mittel um bis zu 200 % möglich ist. Ziel ist eine gerechte, unbürokratische, schnelle und rechtssichere Auszahlung der Gelder an betroffene Betriebe. Eine zentrale Rolle in dem Antrags- und Auszahlungsverfahren wird den Bundesländern zukommen. Notwendig ist die Kompatibilität mit den bisher geplanten Programmen der Bundesländer, denn eine Reduktion der von Länderseite bereits zugesicherten Förderquoten muss ausgeschlossen werden.
Dokumentation der Schäden! Wir gehen davon aus, dass eine Bearbeitung der entsprechenden Anträge in den Ländern erst frühestens im Herbst diesen Jahres möglich sein wird. In diesem bezüglich des Reifeverlaufes außergewöhnlich frühen Jahr werden dann voraussichtlich schon Großteile der Apfelernte bei den Hauptsorten ‘Elstar’ und ‘Gala’ gelaufen sein.
Für Betriebe, die einen Antrag zur Auszahlung von Frosthilfen stellen möchten, ergibt sich damit bis zum Erntebeginn die Notwendigkeit einer nachweisbaren Dokumentation der frostbedingten Ertragsausfälle. Aus den Beispieljahren 2017 (Baden-Württemberg) und 2019 (Brandenburg) liegen Erfahrungen vor, nach denen eine umfangreiche fotografische Dokumentation sowie Bestätigungsschreiben von Beratungsinstitutionen ausreichend waren.
Daher sollten alle betroffenen Betriebe die aufgetretenen Schäden noch vor Erntebeginn entsprechend dokumentieren.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
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