Unsere Integrierte Produktion muss modernisiert werden
Die Richtlinie für den kontrolliert Integrierten Anbau von Obst in Deutschland ist schon gute 30 Jahre alt und wurde in dieser Zeit nur wenig überarbeitet. Einige Themenfelder sind nicht mehr aktuell und andere, wie zum Beispiel Regionalität und Kommunikation, fehlen.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück unterstützt durch den QS-Wissenschaftsfonds ein Projekt zur Weiterentwicklung der IP-Richtlinie auf den Weg gebracht. Prof. Dr. Werner Dierend und Hendrik Menke beschreiben dieses Projekt in ihrem Artikel ab Seite 344 dieser Ausgabe und fassen die Ergebnisse zusammen.
Über die Ideen und Vorschläge ist im Detail weiter zu diskutieren. Doch grundsätzlich ist der Handlungsbedarf deutlich. Aktuell bemühen wir uns gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von einer Förderung des Projektes „Weiterentwicklung der Integrierten Produktion“ zu überzeugen. Wir benötigen in vielen Punkten wissenschaftliche Unterstützung und Begleitung des Prozesses. Haben Sie vielleicht Vorschläge, wie eine neue IP aussehen könnte? Diese können Sie uns oder den Landesverbänden gerne mit auf den Weg geben.
Am Anfang eines solchen Prozesses stehen viele Ideen und die Richtung ist auch nicht ganz klar. Dabei ist es selbstverständlich, dass über die Inhalte einer neuen Richtlinie ausschließlich die Praxis zu entscheiden hat.
70-Tage-Regelung muss bleiben
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Zeitgleich hat der Gesetzgeber eine befristete Ausweitung der Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung vorgenommen. Mit dieser Regelung war es uns möglich, insbesondere Saisonarbeitskräfte für 70 Tage bzw. drei Monate geringfügig (kurzfristig) zu beschäftigen.
Weil befürchtet wurde, dass es aufgrund dieser Erhöhung von 50 auf 70 Tagen auch zu einem wesentlichen Anstieg kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse kommen könne, wurde eine Frist von vier Jahren beschlossen. Diese Befristung läuft zum 31. Dezember 2018 aus.
Wir fordern von der Bundesregierung, dass die derzeitige Regelung zu dauerhaftem Recht wird. Eine Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse ist durch die Übergangsregelung nicht erfolgt. Und die Agrarminister der Länder befürworten eine Entfristung ebenso, weil die Regelung sowohl für Saisonbeschäftigte/Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von Vorteil ist.
Auf den Seiten 342 und 343 dieser Ausgabe liefert Dr. Hans-Dieter Stallknecht Argumente, mit denen jeder Einzelne von uns in Gesprächen mit Entscheidungsträgern vor Ort auf die Notwendigkeit einer Entfristung hinwirken kann
Gemeinsam mit dem Verband der Landwirtschaftskammern veranstaltet die Fachgruppe Obstbau seit fast fünfzig Jahren äußerst erfolgreich Tagungen für die Beratungskräfte im Obstbau.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat Anfang September ihr Integriertes Umweltprogramm 2030 präsentiert und damit umgehend einen Sturm der Kritik ausgelöst.
Als die Delegiertenversammlung 2015 beschloss, die Finanzierung der dringend notwendigen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Beeren-, Kern- und Steinobstanbau aus der Solidargemeinschaft der deutschen Obstbaufamilien zu stemmen, war der Optimismus unter der Verbandsvertretern groß.
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
Strenge gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden.
Es ist Montag, der 21. März 2016, um 8.26 Uhr. Hier im Hotel Hafen Hamburg findet die Fachtagung Obst und Gemüse des Deutschen Raiffeisenverbandes statt.
Die Delegierten der Mitgliedsverbände der Fachgruppe Obstbau haben im Rahmen der letzten Versammlung intensiv über eine Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Obstbau diskutiert und folgende Feststellungen getroffen:
Mit Einführung der ersten Richtlinie für die Kontrolliert Integrierte Produktion im Jahr 1990 haben wir deutschen Obst- und Gemüsebauern Maßstäbe gesetzt.
OBSTBAU und die Vereinigte Hagelversicherung haben in den vergangenen sechs Ausgaben die Zukunft des deutschen Obstbaus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.