Editorial

Jens Stechmann, Jörg Disselborg
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Unsere Integrierte Produktion muss modernisiert werden

Die Richtlinie für den kontrolliert Integrierten Anbau von Obst in Deutschland ist schon gute 30 Jahre alt und wurde in dieser Zeit nur wenig überarbeitet. Einige Themenfelder sind nicht mehr
aktuell und andere, wie zum Beispiel Regionalität und Kommunikation, fehlen.

 

Deshalb haben wir gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück unterstützt durch den QS-Wissenschaftsfonds ein Projekt zur Weiterentwicklung der IP-Richtlinie auf den Weg gebracht. Prof. Dr. Werner Dierend und Hendrik Menke beschreiben dieses Projekt in ihrem Artikel ab Seite 344 dieser Ausgabe und fassen die Ergebnisse zusammen.

 

Über die Ideen und Vorschläge ist im Detail weiter zu diskutieren. Doch grundsätzlich ist der Handlungsbedarf deutlich. Aktuell bemühen wir uns gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von einer Förderung des Projektes „Weiterentwicklung der Integrierten Produktion“ zu überzeugen. Wir benötigen in vielen Punkten wissenschaftliche Unterstützung und Begleitung des Prozesses. Haben Sie vielleicht Vorschläge, wie eine neue IP aussehen könnte? Diese können Sie uns oder den Landesverbänden gerne mit auf den Weg geben.

 

Am Anfang eines solchen Prozesses stehen viele Ideen und die Richtung ist auch nicht ganz klar. Dabei ist es selbstverständlich, dass über die Inhalte einer neuen Richtlinie ausschließlich die Praxis zu entscheiden hat.

 

70-Tage-Regelung muss bleiben

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Zeitgleich hat der Gesetzgeber eine befristete Ausweitung der Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung vorgenommen. Mit dieser Regelung war es uns möglich, insbesondere Saisonarbeitskräfte für 70 Tage bzw. drei Monate geringfügig (kurzfristig) zu beschäftigen.

 

Weil befürchtet wurde, dass es aufgrund dieser Erhöhung von 50 auf 70 Tagen auch zu einem wesentlichen Anstieg kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse kommen könne, wurde eine Frist von vier Jahren beschlossen. Diese Befristung läuft zum 31. Dezember 2018 aus.

 

Wir fordern von der Bundesregierung, dass die derzeitige Regelung zu dauerhaftem Recht wird. Eine Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse ist durch die Übergangsregelung nicht erfolgt. Und die Agrarminister der Länder befürworten eine Entfristung ebenso, weil die Regelung sowohl für Saisonbeschäftigte/Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von Vorteil ist.

 

Auf den Seiten 342 und 343 dieser Ausgabe liefert Dr. Hans-Dieter Stallknecht Argumente, mit denen jeder Einzelne von uns in Gesprächen mit Entscheidungsträgern vor Ort auf die Notwendigkeit einer Entfristung hinwirken kann

 

 

 

Jens Stechmann                            Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender -                 - Geschäftsführer - 

 

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