Unsere Integrierte Produktion muss modernisiert werden
Die Richtlinie für den kontrolliert Integrierten Anbau von Obst in Deutschland ist schon gute 30 Jahre alt und wurde in dieser Zeit nur wenig überarbeitet. Einige Themenfelder sind nicht mehr aktuell und andere, wie zum Beispiel Regionalität und Kommunikation, fehlen.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück unterstützt durch den QS-Wissenschaftsfonds ein Projekt zur Weiterentwicklung der IP-Richtlinie auf den Weg gebracht. Prof. Dr. Werner Dierend und Hendrik Menke beschreiben dieses Projekt in ihrem Artikel ab Seite 344 dieser Ausgabe und fassen die Ergebnisse zusammen.
Über die Ideen und Vorschläge ist im Detail weiter zu diskutieren. Doch grundsätzlich ist der Handlungsbedarf deutlich. Aktuell bemühen wir uns gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von einer Förderung des Projektes „Weiterentwicklung der Integrierten Produktion“ zu überzeugen. Wir benötigen in vielen Punkten wissenschaftliche Unterstützung und Begleitung des Prozesses. Haben Sie vielleicht Vorschläge, wie eine neue IP aussehen könnte? Diese können Sie uns oder den Landesverbänden gerne mit auf den Weg geben.
Am Anfang eines solchen Prozesses stehen viele Ideen und die Richtung ist auch nicht ganz klar. Dabei ist es selbstverständlich, dass über die Inhalte einer neuen Richtlinie ausschließlich die Praxis zu entscheiden hat.
70-Tage-Regelung muss bleiben
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Zeitgleich hat der Gesetzgeber eine befristete Ausweitung der Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung vorgenommen. Mit dieser Regelung war es uns möglich, insbesondere Saisonarbeitskräfte für 70 Tage bzw. drei Monate geringfügig (kurzfristig) zu beschäftigen.
Weil befürchtet wurde, dass es aufgrund dieser Erhöhung von 50 auf 70 Tagen auch zu einem wesentlichen Anstieg kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse kommen könne, wurde eine Frist von vier Jahren beschlossen. Diese Befristung läuft zum 31. Dezember 2018 aus.
Wir fordern von der Bundesregierung, dass die derzeitige Regelung zu dauerhaftem Recht wird. Eine Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse ist durch die Übergangsregelung nicht erfolgt. Und die Agrarminister der Länder befürworten eine Entfristung ebenso, weil die Regelung sowohl für Saisonbeschäftigte/Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber von Vorteil ist.
Auf den Seiten 342 und 343 dieser Ausgabe liefert Dr. Hans-Dieter Stallknecht Argumente, mit denen jeder Einzelne von uns in Gesprächen mit Entscheidungsträgern vor Ort auf die Notwendigkeit einer Entfristung hinwirken kann
Als Produzenten von gesunden und sicheren Nahrungsmitteln leisten Obstbaubetriebe auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes.
Über mehrere Jahre hinweg haben wir uns in zahlreichen Diskussionen und Stellungnahmen in die Ausgestaltung des NAP eingebracht. Am 10. April hat die Bundesregierung ihn nun endgültig verabschiedet.
Trotz umfangreicher Forschungsaktivitäten haben wir bis heute keine durchgreifenden Bekämpfungsverfahren, die ohne antibiotikahaltige Mittel auskommen.
Das Jahr ist noch jung und schon erleben wir einen neuen Skandal um falsch ausgezeichnete Lebensmittel. Wegen des Pferdefleisch-Skandals wurden in Deutschland bereits mehrere Produkte aus dem Handel genommen.
Auf Bundesebene sind bereits alle Weichen in Richtung Bundestagswahl im September gestellt. Nach der Landtagswahl in Niedersachsen stehen in diesem Jahr noch die Wahlen in Bayern und Hessen an. In Niedersachsen kommt es zu einem Regierungswechsel, mit Folgen für die Bundespolitik.
Ein anstrengendes Jahr 2012 liegt hinter uns. Obwohl wir in Gemeinsamkeit mit anderen Verbänden der grünen Branche viel erreichen konnten, erwarten uns in diesem Jahr noch viele nicht abgeschlossene Baustellen.
Für uns völlig unverständlich plant die Bundesregierung die gesetzliche Festschreibung eines Versicherungssteuersatzes für Mehrgefahrenversicherungenvon 19 Prozent des Versicherungsbetrages.