Die Sache mit dem Pflanzenschutz
Deshalb ist es umso unerträglicher, dass wissenschaftliche Risikobewertungen und der Nutzen in der öffentlichen und medialen Diskussion scheinbar keine Rolle mehr spielen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird pauschal und grundsätzlich in Frage gestellt. Uns Anwendern wird unterstellt, entweder aus Profitgier oder Unwissenheit Produkte und Verbraucher zu gefährden. Das macht uns wütend und wir sind sehr besorgt, denn grundsätzlich unterstützen wir strenge Maßstäbe für Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Wir erwarten aber, dass diese wissenschaftlich fundiert und nicht von absurden Ängsten manipuliert werden. Politik und Medien haben eine große Verantwortung, eine sachliche Diskussion über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Nutzen und mögliche Alternativen zu führen. Doch getan wird das Gegenteil. Die weitere Verunsicherung der Verbraucher ist das Mittel der Wahl, politische Interessen durchzusetzen oder die Auflagen zu erhöhen. Wir sind es leid, immer wieder als „Vergifter der Nation“ an den Pranger gestellt zu werden.
Wir fordern deshalb:
Die Zulassung darf nur nach wissenschaftlichen Maßstäben erfolgen.
Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe sind in der EU-Zulassungsverordnung geregelt. Schluss mit populistischen Äußerungen, die die Neutralität der Bewertungsbehörden in Zweifel ziehen. Bewertung und Zulassung muss auch in Zukunft nach wissenschaftlichen Standards erfolgen. Auch die ökonomischen und sozialen Aspekte des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln müssen in einen Abwägungsprozess integriert werden. Es ist absurd und unverantwortlich, die Zulassung von gefühlten Risiken oder politischen Motiven abhängig zu machen.
Die Zulassung darf nicht für agrarpolitische Ziele missbraucht werden.
Unter anderem wird auch mit Abstandsauflagen sichergestellt, dass die Anwendung keine direkten Auswirkungen auf Gewässer, Biotope, Nachbarflächen, Anwender und Verbraucher hat. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit agrar- oder umweltpolitischen Zielsetzungen vermischt werden. Es kann doch nicht Aufgabe der Zulassung sein, ökologische Vorrangflächen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar und völlig am Thema vorbei sind daher Forderungen des Umweltbundesamtes, mit der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel die Auflage zu verbinden, innerhalb des Betriebes an anderer Stelle Ausgleichsflächen unbehandelt zu lassen. Das Umweltbundesamt hat weder Mandat noch Auftrag, im Rahmen des Zulassungsverfahrens so zu agieren. Politik und Landwirtschaftsministerium dürfen sich dieses Gebaren nicht gefallen lassen. Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, Politik zu machen – sie hat den Auftrag der Beratung und der Umsetzung.
Die Harmonisierung der Zulassung muss endlich umgesetzt werden.
Sieben Jahre gibt es die EU-Zulassungsverordnung schon. Bis heute sind weder die Kriterien für die Zulassung europaweit festgelegt noch ist die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Die Bundesregierung muss auf allen Ebenen die Anstrengungen zur europäischen Harmonisierung intensivieren. Für nationale Sonderwege gibt es keinen Platz mehr. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten, die stellvertretend für eine gesamte Zone Europas die Prüfung eines Pflanzenschutzmittels vorgenommen haben, müssen anerkannt werden. Wenn die Harmonisierung nicht zu der angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln führt, werden Anbau und Qualität vieler Kulturen in Deutschland gefährdet und die Abhängigkeit von Importen weiter gesteigert.
Das notwendige Maß muss das Maß der Dinge bleiben.
Wichtiger Bestandteil unserer IP ist und bleibt die Beschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß. Wir stehen zu dem Prinzip der Risikominimierung, wir lehnen aber Forderungen nach einer pauschalen Mengenreduzierung oder einer Abkehr vom notwendigen Maß beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln strikt ab. Unser Leitmotiv bleibt bestehen: So viel wie nötig und so wenig wie möglich.
Zusammen mit Uwe Harzer haben wir uns in einem sehr ausführlichen Artikel in dieser Ausgabe der Frage gewidmet, wohin die Reise bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gehen wird und/oder kann. Bei Herrn Harzer bedanken wir uns an dieser Stelle für das großartige Engagement.
Wir versichern Ihnen, dass wir keine Diskussionen scheuen und für den unverzichtbaren Schutz unserer Produktion kämpfen werden.
Jens Stechmann Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
Editorials

Koalitionsverhandlungen: Gesetzliche Ausnahmeregelung zum Mindestlohn für den Obstbau notwendig
Am 8. März 2025 wurde das Sondierungspapier der voraussichtlich neuen Koalition von CDU/CSU und SPD veröffentlicht.

Geht’s jetzt richtig los?
Wir schreiben diesen Leitartikel heute, am 24. Februar 2025, dem Tag nach der spannenden Bundestagswahl.

Politikwechsel und Neustart?
Am 23. Februar 2025 wird eine neue Bundesregierung gewählt.

Mit Zuversicht und Unternehmergeist ins neue Jahr!
Mit dem Jahresbeginn jähren sich die Bauernproteste und Treckerdemos, die für die Fachgruppe Obstbau auch zu intensiveren Gesprächen mit der Bundespolitik geführt haben.

Liebe Obstbäuerinnen und Obstbauern, liebe Obstbauinteressierte
zum Ende eines aufregenden und durchwachsenen Obstjahres ziehen wir Bilanz.

Strukturveränderungen im LEH: Eine Chance für den Obstbau?
Seit Jahren verfügen die vier „Großen“ im Lebensmitteleinzelhandel, EDEKA/NETTO, REWE/PENNY, ALDI sowie die Schwarz-Gruppe mit LIDL und Kaufland, über einen stabilen Marktanteil von fast 80 %.

„Gemischte Gefühle…“ oder auch „Licht und Schatten…“
Mit den drei verschiedenen Titelbildern möchten wir die aktuell so unterschiedliche Situation auf den Obstbaubetrieben darstellen:

Endlich auskömmliche Erzeugerpreise erwartet – wenn man Äpfel hat…
Mit prognostizierten knapp 800.000 t erwartet Deutschland eine der schwächsten Apfelernten der letzten 20 Jahre und mit geschätzt 10,2 Mio. t Äpfeln wird auch die europäische Apfelernte deutlich unter den Ernten der vergangenen Jahre liegen.

Frosthilfen der Länder und der EU: Kompatibilität notwendig!
Ca. 25 % der deutschen Apfel- und ca. 40 % der deutschen Kirschernte ist den Blütenfrösten Ende April und Anfang Mai zum Opfer gefallen – mit erheblichen regionalen Unterschieden.

Außer-Haus-Verpflegung: Bio und/oder regional?
Täglich nehmen etwa sechs Millionen Menschen die sogenannte Außer-Haus-Verpflegung (AHV) in Anspruch, essen also in Kitas, Mensen, Schulen, Seniorenheimen, Kantinen u.s.w.

Frostschäden für Betriebe in betroffenen Regionen existenzbedrohend
Schon unmittelbar nach den Frostnächten vom 21. bis 23. April 2024 war bei der Klimawandel-bedingt extrem weit vorangeschrittenen Vegetation zu befürchten, dass die Schäden in den betroffenen Regionen sehr hoch sein würden.

Extreme Witterung im April – Situationsbericht Obstbau
Vollblüte und zum Teil auch schon Abblüte Mitte April in den meisten Baumobstanlagen Deutschlands – jährlich verzeichnen wir neue Rekorde, die Meteorologen auf den Klimawandel zurückführen.