Die Europäische Kommission hat zunächst keine ausreichende Zustimmung der EU-Länder für eine erneute Zulassung von Glyphosat bekommen.
Bei einer Abstimmung von Vertretern der EU-Staaten am 13. Oktober 2023 gab es keine qualifizierte Mehrheit dafür, dass das für den Obstbau so wichtige Herbizid bis Ende 2033 eingesetzt werden darf. Die Kommission hatte im September einen entsprechenden Vorschlag veröffentlicht.
Für eine qualifizierte Mehrheit wäre die Zustimmung von mindestens 55 % der EU-Staaten notwendig gewesen, die gleichzeitig mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Bei der Abstimmung hatten sich 18 Mitgliedsstaaten für die Verlängerung der Zulassung ausgesprochen, während sich u. a. Frankreich und Deutschland enthalten haben. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten war somit erreicht, die geforderten 65 % der EU-Bevölkerung nicht.
Nun wird über die Erneuerung der Zulassung im November in einem Berufungsausschuss weiter beraten. Dabei sind Änderungen an dem Vorschlag der Kommission möglich. Wenn sich im Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag findet, kann die EU-Kommission eigenständig entscheiden.
Für den notwendigen Frühjahrseinsatz von Glyphosat im deutschen Obstanbau läuft nun langsam die Zeit davon. Selbst wenn eine positive Entscheidung aus Brüssel noch vor Jahresende vorliegen sollte, muss danach noch die deutsche Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwVO) angepasst werden, die ein generelles Glyphosatverbot ab dem 1. 1. 2024 vorsieht.
Die Bundesfachgruppe Obstbau weist weiter mit Nachdruck darauf hin, dass im Obstbau die geforderte Reduktion des Glyphosat-Einsatzes bereits seit Jahren umgesetzt wird. Weil hier nur die Baum- bzw. Pflanzstreifen behandelt werden, wird lediglich 1/3 der zugelassenen Aufwandmenge pro Hektar Anbaufläche ausgebracht. In den dauerbegrünten und auch artenreichen Fahrgassen (s. Artikel ab Seite 598) erfolgt keine chemische Beikrautregulierung.
Skeptiker verweisen immer wieder auf nicht ausreichende Ergebnisse zur Auswirkung des Glyphosateinsatzes auf die Biodiversität. Für den Obstbau gibt es nun die ersten Ergebnisse ein- und mehrjähriger Studien, die den Glyphosateinsatz mit der mechanischen Behandlung verglichen haben. Wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Möglichkeiten der Baumstreifenpflege weisen die Studien nicht auf: Die Wildbienenpopulation ging direkt nach der mechanischen Behandlung zwar nach unten (ca. 70 % der Wildbienenarten bauen ihre Nester im Boden), erholte sich aber schon nach wenigen Tagen. Und auch in den Arthropoden-Erhebungen war die Anzahl der Individuen und Ordnungen nicht signifikant unterschiedlich. Tendenziell gab es etwas weniger Ohrwürmer, Springschwänze und Spinnen nach der mechanischen Behandlung. Im kommenden Dezemberheft werden die Ergebnisse aus einer dieser Studien veröffentlicht.
Eine wirkliche und auch ökologisch nachhaltige Alternative zum Glyphosat steht den deutschen Obstbauern im Integrierten Anbau aktuell nicht zur Verfügung. Die Fachgruppe Obstbau fordert von den Entscheidungsträgern auf EU- und Bundesebene, kein generelles Zulassungsverbot von Glyphosat auszusprechen, sondern zu prüfen, inwieweit sichere Anwendungen im Obstbau realisiert werden können, bis praktikable Alternativen zur Verfügung stehen.
Über den Autor
Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau und Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Obstbau.
Nun hat die Schule in den meisten Bundesländern wieder begonnen – unter besonderen Auflagen und immer mit dem Risiko, dass es trotzdem zu einer Infektion und damit zu einer Schließung der jeweiligen Schule kommen kann.
All die vielen Diskussionen über die obstbauliche Krise, fehlende Wertschätzung unserer Früchte und gesellschaftliche Kritik an unserer Arbeit hatten ein Ergebnis: Wir müssen mit den Verbrauchern reden!
Die notwendige gesellschaftliche Debatte zu Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz wird leider auf vielen Ebenen unmittelbar und unsachlich mit unserer Obstproduktion verknüpft und stellt die Betriebe vor weitere enorme Herausforderungen.