Der Mindestlohn steigt
Diese Anpassung legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor wenigen Wochen fest. Die Kommission habe sich bei der Höhe der Anpassung an der aktuellen Tarifentwicklung orientiert. Zudem gibt es noch den gesetzlichen Auftrag an diese Kommission, laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen zu bewerten. Die Ergebnisse stellt die Kommission der Bundesregierung in einem Bericht zur Verfügung. So oder mit ähnlich leidenschaftsloser Formulierung wird die Aufgabe dieses Gremiums auf den Internetseiten des Arbeitsministeriums beschrieben. Aber wird unser Berufsstand im Ministerium oder in der Kommission auch wahrgenommen?
Die volle Härte des Mindestlohnes trifft uns in der Landwirtschaft und im Gartenbau spätestens ab dem 1. Januar 2018. Bis dahin erlaubt uns der Mindestentgelt-Tarifvertrag zwar noch geringfügige Abweichungen. Aber schon jetzt hat die gesetzlich bzw. tariflich vorgeschriebene Lohnuntergrenze großen Einfluss auf die Entwicklung und Zukunftsperspektiven unseres gesamten Berufsstandes. Eine vom Thünen-Institut durchgeführte Studie zum Mindestlohn in Gartenbau und Landwirtschaft bestätigt unsere Befürchtungen, dass der Mindestlohn erhebliche Auswirkungen auf den Anbau arbeitsintensiver Kulturen hat und mit einem Rückgang des Anbaus in Deutschland zu rechnen ist. Die Befragung der Betriebe belegt zudem die groben handwerklichen Fehler des Arbeitszeitgesetzes in Bezug auf die Erntearbeiten im Sonderkulturanbau. Die unflexiblen Arbeitszeitregelungen ignorieren die Realitäten unserer Betriebe. Gerade in der Erntesaison ist die Ruhezeitregelung in der Praxis oftmals nicht durchführbar. Es ist keinem Erntehelfer zuzumuten, während der Mittagshitze der Sommermonate auf dem Feld zu arbeiten, nur um die nächtliche Ruhezeiten einzuhalten. Auch hinsichtlich der Produktqualität wird bevorzugt in den Morgen- und Abendstunden geerntet. Erforderliche Ruhezeiten und Pausen wurden in der Vergangenheit schon einvernehmlich mit den Mitarbeitern geregelt und benötigen auch in Zukunft keiner staatlichen Kontrolle.
Die Fachgruppe Obstbau hatte die Politik in der Vergangenheit immer wieder auf die praxisfernen bürokratischen Anforderungen und eine drohende Veränderung im Anbauspektrum so wie die Verschiebung arbeitsintensiver Kulturen in andere europäische Länder hingewiesen. Vielen politisch Verantwortlichen ist es wohl egal, ob der lohnintensive Sonderkulturanbau in seiner Form erhalten bleibt. Scheinbar ist für sie auch egal, woher ihr Obst kommt.
Die Befragung des Thünen-Institutes bekräftigt und stützt unseren Ansatz, auch weiterhin Anpassungen für unseren Wirtschaftszweig einzufordern. Die Studie, die im April an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt übergeben wurde, kann auf der Homepage des Thünen-Instituts heruntergeladen werden (www.thuenen.de). Lesen Sie dazu auch den Bericht ab Seite 386 in dieser Ausgabe. Unser Dank gilt allen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.
Der Mindestlohn wird uns weiter stark fordern. Steigende Produktionskosten bei preiswerten Lebensmitteln gerade bei Obst und Gemüse sind eine Gratwanderung. Der Wert von heimischem Obst- und Gemüse in bester Qualität aus der Region für die Region muss sich auch beim Preis wiederfinden.
Die Einführung des Mindestlohns soll auch die Wertschätzung des Faktors Arbeit erhöhen. Die Arbeit der Obstbäuerinnen und Obstbauern und unser produziertes Obst haben eine hohe Wertschätzung allemal verdient.
Jens Stechmann Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
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