Ist ein Würfelspiel besser als eine bewusste Wahlentscheidung?
Bleibt uns nichts weiter, als die Würfel so zu nehmen, wie sie fallen?
Landwirtschaft und Gartenbau arbeiten mit und in der Natur, deshalb ist unser Wirken auch nicht eingriffslos. Doch stellen wir unsere hohe Bereitschaft, den Einsatz von Produktionsmitteln dabei möglichst effektiv zu gestalten, um unerwünschte Umweltwirkungen zu vermeiden, kontinuierlich unter Beweis. Wissenschaftliche Entwicklungen in den Bereichen Düngung, Bewässerung, Pflanzenschutz, Lager- und Applikationstechnik haben die Ökoeffizienz und die Nachhaltigkeit des deutschen Obstbaus enorm gesteigert.
Wie wir Ihnen an dieser Stelle schon berichteten, ergänzen wir die aktuellen Richtlinien des kontrolliert Integrierten Anbaus um alle wesentlichen und sinnvollen Aspekte des komplexen Themas Nachhaltigkeit und hier insbesondere der Biodiversität. Unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Belange entscheiden wir über Wesentlichkeit und Sinnhaftigkeit nachhaltiger Maßnahmen. Diesen Anspruch haben wir als Berufsverband an uns selbst.
Die Aufgabe von Politik und Verwaltung sollte es dann sein, gemeinsam mit uns, dem Natur- und Umweltschutz und weiteren Akteuren nach geeigneten Instrumenten zu suchen, die unsere Kulturlandschaft durch eine wettbewerbsfähige und produktive Bewirtschaftung sicherstellt. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, die Leistungen der Landwirtschaft und des Gartenbaus für Natur und Umwelt anzuerkennen und zu honorieren. Der rein ordnungsrechtliche Natur- und Gewässerschutz ist eine Seite. Auf der entscheidenden Seite müssen jedoch Zielsetzungen des Arten- und Biotopschutzes, der Kulturlandschaftspflege und des Gewässerschutzes künftig mehr auf freiwilliger Basis formuliert werden. Zu nennen sind hier zum Beispiel Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, deren wesentliche Merkmale Freiwilligkeit, Beteiligung und Kooperation sein müssen. Der Weg der Kooperation statt Konfrontation mit Landwirtschaft und Gartenbau stellt ein wesentliches Element zukunftsorientierter Agrar- und Umweltpolitik dar.
Im Sinne des Natur- und Umweltschutzes und der nachhaltigen Weiterentwicklung der Integrierten Produktion sind aus unserer Sicht viele Maßnahmen denkbar, von denen etliche nach dem Prinzip „Kooperation vor Ordnungsrecht“ umgesetzt werden können. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die von den Betrieben freiwillig gestalteten Lebensräume nicht dazu führen, dass eine betriebliche Weiterentwicklung verhindert wird. Es gibt viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter unter uns, die sich intensiver an sinnvollen Maßnahmen beteiligen würden. Dazu gehört die Bepflanzung von Bewässerungsteichen, das Anlegen von Hecken, Knicks, Blütenwiesen und vieles mehr. Doch welcher Betrieb arbeitet noch freiwillig an der Entwicklung neuer Lebensräume für Flora und Fauna, wenn möglicherweise in späteren Jahren und quasi als Dankeschön eine hoheitliche Schutzglocke über diese Flächen und Elemente gestülpt wird.
Der Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihren Biotopen ist ein hohes Gut. Doch der Um- und Rückbau freiwillig erstellter Biotope muss im Sinne der betrieblichen Weiterentwicklung auch nach Jahren noch möglich sein. Die Fachgruppe Obstbau macht sich dafür stark, dass entsprechende Anpassungen unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz erfolgen.
Wir wollen einen Obstbau in Deutschland, der im Sinne der Nachhaltigkeit und gemeinsam mit der Offizialberatung konsequent und aus sich heraus an der Umsetzung neuer Erkenntnisse und dem Einsatz neuer Techniken arbeitet. Und dies ist sicher zielführender, als alle Ge- und Verbote im Rahmen des Ordnungsrechtes. Deutschland würde sich nachhaltig ins eigene Knie schießen, wenn freiwilliges Engagement am Ende sogar bestraft wird!
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
Strenge gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden.
Es ist Montag, der 21. März 2016, um 8.26 Uhr. Hier im Hotel Hafen Hamburg findet die Fachtagung Obst und Gemüse des Deutschen Raiffeisenverbandes statt.
Die Delegierten der Mitgliedsverbände der Fachgruppe Obstbau haben im Rahmen der letzten Versammlung intensiv über eine Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Obstbau diskutiert und folgende Feststellungen getroffen:
Mit Einführung der ersten Richtlinie für die Kontrolliert Integrierte Produktion im Jahr 1990 haben wir deutschen Obst- und Gemüsebauern Maßstäbe gesetzt.
OBSTBAU und die Vereinigte Hagelversicherung haben in den vergangenen sechs Ausgaben die Zukunft des deutschen Obstbaus aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet.