Bessere Risikoabsicherung im Obstbau

Jens Stechmann, Jörg Disselborg
3087

Deutschlandweit gibt es keine Region ohne Frostschäden, doch die Schadensausmaße sind sehr unterschiedlich.

Je nach Lage, Kultur, Sorte und Schutzmöglichkeiten geht die Spannbreite von Totalausfällen bis hin zu Anlagen ohne Schäden. Es gibt einzelbetriebliche Katastrophensituationen, in denen den Kolleginnen und Kollegen schnell geholfen werden muss. Es ist insgesamt aber immer noch zu früh, seriöse Flächenangaben und entsprechende Schadenshöhen zu nennen. Mehr als verständlich ist natürlich der Ruf, dass Politik und öffentliche Hand nun helfen müssen. Baden-Württemberg hat bisher am schnellsten reagiert und finanzielle Unterstützungen für besonders hart betroffene Betriebe in Aussicht gestellt. Hierzu wurden die Frostereignisse durch das Landeskabinett bereits als Naturkatastrophe eingestuft. 

Auch auf unser Drängen hin prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium, ob und inwieweit der Bund den betroffenen Betrieben helfen kann. Doch der Föderalismus gibt hier eine verfassungsrechtliche Verteilung der Kompetenzen vor. Grundsätzlich ist es Sache der Bundesländer, Hilfen bei Naturkatastrophen zu organisieren. Für Schäden in der Landwirtschaft gilt in Deutschland eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Hilfen zur Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Frostschäden können nach dieser Richtlinie zu maximal 80 % entschädigt werden, falls mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung eines Betriebs zerstört wurden. Voraussetzung für Hilfen des Bundes ist die Einstufung des jeweiligen Frostereignisses als Katastrophe von nationalem Ausmaß. Doch erst nach Auswertung der tatsächlichen Schäden durch Abschätzung der Ernteverluste im Herbst, wird der Bund eine solche Einstufung vornehmen können. Seitens des Landwirtschaftsministeriums gibt es die verbindliche Zusage, dann auch schnell zu handeln.

Bürokratie hin oder her – es gibt Betriebe, wo sofortige Hilfe notwendig ist. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Liquiditätsprogramm entsprechend geöffnet. Auf Ebene der Bundesländer wird zudem auch über verschiedene Möglichkeiten steuerlicher Erleichterungen beraten. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse und die Fachgruppe Obstbau führen laufend Gespräche und nutzen derzeit alle Gelegenheiten, den Weg für eine finanzielle Unterstützung besonders hart betroffener Betriebe schnell möglich zu machen. 

Wir sprechen aber nicht nur mögliche Soforthilfen an. Wichtig für den gesamten Berufsstand ist, dass wir aufgrund der aktuellen Ereignisse den Druck auf die Politik erhöhen müssen, um in den Punkten „bezahlbare Versicherungslösungen für alle Betriebe“ und „steuerfreie Rücklagemöglichkeiten“ zügig zu Ergebnissen zu kommen. Die Diskussionen dürfen wir nicht abflachen lassen! Insbesondere sollten wir den Bundestagswahlkampf nun auch für diese Themen intensiv nutzen:

• Der Bund muss im Herbst rasch zu einer Entscheidung kommen und auf Basis der Rahmenrichtlinie weitere finanzielle Unterstützung gewähren.

• Eine bezahlbare Versicherungslösung für alle Kulturen und alle Betriebe muss her. Bezahlbar wird diese durch eine staatliche Förderung. Hier dürfen wir auch keine Scheu haben, die Mittelverteilung innerhalb der GAP zu diskutieren. Was in anderen Ländern der EU möglich ist, nämlich eine Bezuschussung der Versicherungsprämien bis zu 65 %, muss auch bei uns in Deutschland möglich sein. 

• Unseren Betrieben muss zudem die Möglichkeit gegeben werden, in besseren Jahren steuerfreie Risikorücklagen bilden zu können.  

• Bewässerungsteiche, Tunnelanlagen, verstärkte Anwendung von Flies und Folie, stationäre und mobile Windanlagen sind Varianten eines gut aufgestellten Risikomanagements. Damit diese auch genutzt werden können, müssen die Akzeptanz- und Genehmigungsproblematik unter den neuen Erfahrungswerten diskutiert werden.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und den Gartenbau müssen verstärkt Gegenstand neuer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden. Es besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, zu Beginn des nächsten Jahres muss das Konzept stehen. Ein weiteres Ausfalljahr würde vielen Familienbetriebe die Existenz kosten.

 

Jens Stechmann                            Jörg Disselborg
- Bundesvorsitzender -                 - Geschäftsführer - 

 

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