Der Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Bayern zeigt, dass sich Landwirte und Gärtner und der Rest der Bevölkerung noch fremder geworden sind.
Die undifferenzierten Forderungen nach z. B. einer festen Bio-Quote oder nach Bereitstellung von 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für einen Biotopverbund entsprechen dem gesellschaftlichen Trend. Den meisten Unterzeichnern dürfte die Tragweite solcher Maßnahmen dabei nicht bewusst sein.
Dass es wohl reichen würde, zeichnete sich schon im Vorfeld ab. Aber dass das Ergebnis so deutlich ausfallen würde, damit hätte wohl niemand gerechnet. Nach dem vorläufigen Endergebnis haben insgesamt 18,4 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern teilgenommen – das ist ein Rekordergebnis. Im städtischen Umfeld war die Beteiligung im Durchschnitt höher als im ländlichen Raum. Nach diesen Zahlen wurde die entscheidende 10-Prozent-Hürde deutlich übersprungen. Grundsätzlich ist damit der Weg für einen Volksentscheid für mehr Artenschutz frei. Zunächst muss die Landesregierung eine Stellungnahme zum Volksbegehren abgeben. Anschließend muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf hinter dem Volksbegehren befassen.
Das Volksbegehren hat gezeigt, dass sich viele Menschen um den Erhalt der Natur sorgen. Es ist wohl so, dass eine Unterschrift im Rathaus noch nicht viel darüber sagt, wie belastbar diese Sorge ist, wenn es dann an den eigenen Geldbeutel gehen sollte. Mag auch sein, dass viele, die unterschrieben haben, nicht wissen, was genau in dem Gesetzentwurf steht, der dem Volksbegehren zugrunde liegt. Das ist vielleicht auch nicht schlimm, solange eine fruchtbare und konstruktive Debatte entsteht. Allein der Glaube daran fehlt uns im Moment.
Die vielen Menschen, die das Volksbegehren unterstützt haben und sich um Natur- und Artenvielfalt sorgen, sind unsere Kunden und nicht unsere Feinde. Und so wenig wie die geforderte Umstellung unseres Sektors ohne die Gärtner- und Landwirtsfamilien geht, kann der Sektor gegen die Wünsche und Vorstellungen der Verbraucher anproduzieren.
Wir könnten doch froh sein, dass sich die Bevölkerung Gedanken zum Arten- und Naturschutz macht. Wir müssen uns fragen, wa-rum wir es nicht schaffen, der Bevölkerung klar zu machen, dass auch wir für den Artenschutz sind und alles dafür tun, die Biodiversität zu fördern. So sind zum Beispiel viele Obstbauern auch Imker, viele Imker bringen ihre Bienenvölker gern in unsere Obstanlagen und Obstbauern und Imker wissen, was sie aneinander haben. Warum wissen dies nur wenige? Hier müssen wir ansetzen. Die aktive Kommunikation des gesamten Berufsstandes ist gefragt. Schließlich geht es um sehr viel mehr, als nur um die zur Galionsfigur gewordenen Honigbiene.
Der Obstbau hat viel vorzuzeigen und sicher waren auch wir nicht im Fokus des Volksbegehrens. Und doch fühlen wir uns angegriffen und angesprochen. So schwer es uns derzeit auch fallen mag, wir müssen reden.
»Ein Vakuum, geschaffen durch fehlende Kommunikation, füllt sich in kürzester Zeit mit falscher Darstellung, Gerüchten, Geschwätz und Gift.« Cyril Northcote Parkinson
Schon weit vor dem Ende der aktuellen Saison laufen bereits die Vorbereitungen für die vielen Tagungen, Versammlungen und Seminare des kommenden Winters.
Zum 25-jährigen Jubiläum war Deutschland offizielles Partnerland der Messe. Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen (BVEO) hat dieses Projekt engagiert in die Hand genommen.
Gemeinsam mit dem Verband der Landwirtschaftskammern veranstaltet die Fachgruppe Obstbau seit fast fünfzig Jahren äußerst erfolgreich Tagungen für die Beratungskräfte im Obstbau.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat Anfang September ihr Integriertes Umweltprogramm 2030 präsentiert und damit umgehend einen Sturm der Kritik ausgelöst.
Als die Delegiertenversammlung 2015 beschloss, die Finanzierung der dringend notwendigen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Beeren-, Kern- und Steinobstanbau aus der Solidargemeinschaft der deutschen Obstbaufamilien zu stemmen, war der Optimismus unter der Verbandsvertretern groß.
Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.