API – die Entwürfe liegen vor, und nun?
Mit ihnen sollen auch die für den Obstbau relevanten Inhalte des Aktionsprogramms Insektenschutz (API) umgesetzt werden. Das Naturschutzgesetz muss nun allerdings noch vom Bundestag und die Pflanzenschutzanwendungsverordnung vom Bundesrat beschlossen werden.
Vorausgegangen war ein insgesamt 1,5-jähriger Prozess, in dem wir die speziellen Verhältnisse und Belange des Obstbaus den politisch Verantwortlichen immer wieder dargestellt haben. Besonders in den Wochen vor dem Kabinettsbeschluss waren unsere berufsständischen Vertreter auf allen politisch relevanten Ebenen aktiv. Als Bundesfachgruppe Obstbau standen wir dabei in engem telefonischem Kontakt zu den beiden zuständigen Ministerien und konnten uns in mehreren Videokonferenzen in die Thematik einbringen.
Für den Obstbau ist es uns auf diese Weise in vielen Bereichen gelungen, unsere Forderungen und Vorschläge durchzusetzen und praxisnahe Lösungen zu finden. Das Besondere unserer (Sonder-)Kultur ist berücksichtigt worden, u. a. mit Ausnahmen zur Herbizid- und Insektizidanwendung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten. Ein Erfolg für den Obstbau ist es auch, dass länderspezifische Regelungen im Entwurf weiter Bestand haben. Für die ca. 1.600 ha Obstbauflächen in Naturschutzgebieten müssen und können dadurch nun Ausnahmeregelungen vor Ort gefunden werden.
Neben den wissenschaftlich belegten Darstellungen unserer Obstanlagen als besonderer Lebensraum für Insekten, Pflanzen und Tiere war auch der geringe Selbstversorgungsgrad für Obst in Deutschland ein wichtiges Argument. Offenbar hat die Bundesregierung auch durch die Erfahrungen der Corona-Krise erkannt, dass hier Grenzen erreicht sind.
Die wesentlichen obstbaulich relevanten Fragen und Antworten zum Aktionsprogramm Insektenschutz finden Sie auf Seite 126 und 127 in diesem Heft.
Viele politische Diskussionen und Medienberichte vor und nach dem Kabinettsbeschluss waren geprägt von teils eklatantem Unwissen über die wirkliche Lage vor Ort und dem schwelenden Streit zwischen den Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft sowie den jeweiligen Ministerinnen. Getoppt wurde die unsachliche Berichterstattung schließlich durch einen „Bericht aus Berlin“ am 14. Februar 2021 von der ARD – zur besten Sendezeit am frühen Sonntagabend. Der Sender hat inzwischen auf unsere massiven Vorwürfe reagiert, wir werden Sie über den weiteren Verlauf unserer Aktivitäten dazu informieren.
Wenn wir nun zurückschauen auf die Tage vor dem Kabinettsbeschluss, so müssen wir den einstimmigen Beschluss des Vorstandes der Bundesfachgruppe, in diesem Prozess nicht auf Proteste und Demonstrationen zu setzen, als richtig bewerten. Ein besserer Weg als die große Polit-Show auf der Straße ist das beharrliche, fachliche Arbeiten mit allen Beteiligten an konkreten Lösungen. Das hat sich auch in dieser Situation wieder gezeigt. Die Bundesfachgruppe Obstbau wird als ehrlicher, verlässlicher und lösungsorientierter Gesprächspartner wertgeschätzt. In gleicher Weise bringen wir uns auch in die Diskussionen in der von der Bundeskanzlerin eingesetzten Zukunftskommission Landwirtschaft ein, die den Rahmen für die Perspektiven im Anbau der kommenden Jahrzehnte setzen soll. Hier sind wir über den Zentralverband Gartenbau und seinen Präsidenten Jürgen Mertz eingebunden, mit dem wir in intensivem Austausch stehen.
Bedauerlich ist, dass von den guten Vorschlägen und Versprechungen der Politik nach einer besseren und differenzierten Finanzierung für mehr Biodiversität praktisch noch nichts umgesetzt ist. So wird es sich zeigen, ob eine Neuauflage des deutschlandweiten Biodiversitäts-Projektes, das so viele wichtige Erkenntnisse über Biodiversität in Obstanlagen erbracht hat, als förderwürdig erachtet wird. Der Antrag wird derzeit von den beteiligten Einrichtungen vorbereitet. Wir werden uns auch mit Vorschlägen zur Gestaltung z. B. der GAP und der Umsetzung der Maßnahmen in der Integrierten Produktion weiter mit Nachdruck in die Diskussion einbringen.
Jens Stechmann Joerg Hilbers
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
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