Anwendungsverbot von Glyphosat in WSG faktisch nicht zu begründen
Unabhängig davon möchten wir uns aber mit dem Titelbild zum Anlass unserer erfolgreichen Apfelverteilaktion am 4. September bei der bisherigen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für den deutschen Obstbau bedanken!
Das Bundesministerium für Landwirtschaft war uns in den vergangenen vier Jahren ein wichtiger Partner, einiges konnten wir zum Wohle des Obstbaus mitgestalten. Beispielhaft sei die Sicherung der Saisonarbeit in der Coronakrise genannt oder auch die Ausnahmeregelungen beim Aktionsprogramm Insektenschutz zum Insektizid-Einsatz in FFH-Gebieten.
Leider gab es aber auch politische Entscheidungen, die aus unserer Sicht keine sachlich-fachliche Begründung haben und viele Obstbaubetriebe hart treffen. Aktuelles Beispiel ist das Verbot des Einsatzes von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, welches im Zuge der am 8. September 2021 in Kraft getretenen Pflanzenschutzanwendungsverordnung auch für den Einsatz im Baumstreifen unserer Obstanlagen gilt.
Anlässlich des regulären Zulassungsendes von Glyphosat hat die EU die Risiken des Glyphosateinsatzes noch einmal umfangreich wissenschaftlich bewerten lassen. Die vier prüfenden nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (F), Ctgb (NL), Kemi (SV) und Nebih (H) kommen einstimmig zu dem Fazit, dass in allen zur erneuten Zulassung beantragten Indikationen (Einsatzgebieten) eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist.
Dass eine Baumstreifenbehandlung mit Glyphosat die zu schützenden Insekten nicht beeinträchtigt, konnte inzwischen in mehreren wissenschaftlichen Projekten nachgewiesen werden. Entsprechende Artikel haben wir auf unserer Verbraucher-Webseite www.regional-klimaneutral.info im Downloadbereich zusammengestellt. Die Bundesfachgruppe Obstbau hat sich auch über ihre Trägerverbände wiederholt und deutlich gegen ein Einsatzverbot von Glyphosat in Obstanlagen ausgesprochen. In einem Positionspapier haben wir nun noch einmal Fakten zum Glyphosateinsatz im Obstbau zusammengestellt: Wir fordern eine umfassende und nachhaltige Bewertung aller Methoden der Baumstreifenbehandlung.
Eine weitere Einschränkung der neuen, ab dem 8. September 2021 geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung für den Obstbau ist das Anwendungsverbot von Insektiziden in Naturschutzgebieten (B1 bis B3). Hier sind auf Länderebene für die jeweiligen Naturschutzgebietsverordnungen Ausnahmeregelungen erforderlich. Nach unserer Auffassung sind diese mit entsprechenden Risikominderungsmaßnahmen auch realistisch umsetzbar. Beginnend mit dem Expertengremium für Integrierte Produktion, das sich im Oktober in Grünberg trifft, werden wir die notwendigen Abstimmungen der Pflanzenschutzdienste der Länder zu diesem Thema unterstützen.
Den inspirierenden persönlichen Austausch auf den Erzeugerseminaren und der Delegiertentagung in Grünberg haben wir während des Lockdowns im vergangenen Jahr vermisst. Unter Einhaltung der 2G-Regelung sind nun auch wieder sichere Treffen in der Bildungsstätte Gartenbau in Grünberg möglich. Nach der Veröffentlichung des Seminars „Beerenobst I“ im September-Heft, das jetzt bereits ausgebucht ist, finden Sie nun auf den Seiten 600 und 601 in diesem Heft die Programme für die Grünberger Obstbautage und für das Seminar für junge Obstbäuerinnen und Obstbauern, Azubis und Studierende. Schauen Sie doch mal rein… – und melden sich gleich auf unserer frisch überarbeiteten Webseite www.obstbau.org an!
Jens Stechmann Joerg Hilbers
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
Editorials

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Als die Delegiertenversammlung 2015 beschloss, die Finanzierung der dringend notwendigen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für den deutschen Beeren-, Kern- und Steinobstanbau aus der Solidargemeinschaft der deutschen Obstbaufamilien zu stemmen, war der Optimismus unter der Verbandsvertretern groß.