2021 – Was erwartet uns?
So wird ab dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit zur Pauschalierung der Umsatzsteuer neu geregelt. Es dürfen dann nur noch die Unternehmer pauschalieren, die einen Vorjahresumsatz von unter 600.000,00 EUR vorzuweisen haben. Da sich diese Regelung auf den Unternehmer und nicht auf den einzelnen Betrieb bezieht, sind alle unternehmerbezogenen Umsätze (Photovoltaik, Hofladen, Nebeneinkünfte usw.) mit einzubeziehen. Diese Gesetzesvorlage war aus Sicht der Bundesregierung notwendig geworden, weil die EU-Kommission im Februar 2020 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die bisherige Regelung erhoben hat. Sollte Deutschland diese Klage verlieren, würden nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums Rückforderungen in Höhe von mehreren hunderte Millionen Euro drohen. Der nun erreichte Kompromiss stellt für viele landwirtschaftliche Betriebe, darunter eben auch die lohnintensiven Sonderkulturbetriebe, eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wir hatten uns für eine betriebsbezogene und höhere Umsatzgrenze eingesetzt, konnten diese jedoch nicht durchsetzen. Die nun vereinbarte Umsatzgrenze verschont wenigstens die kleineren und mittleren Betriebe. Es wurden im Bundesfinanzministerium auch andere Alternativen bis hin zur völligen Abschaffung der Möglichkeit des Pauschalierens diskutiert. Jetzt kommt es auf die Steuerberater an, die praktische Umsetzung individuell im Rahmen der Vorgaben zu gestalten.
In Verbindung mit der im kommenden Jahr massiven Anhebung des Mindestlohnes auf 10,45 € ab dem 1. Juli 2022 werden wir einen Anstieg der Produktionskosten erleben. Dieses wird dann leider zwangsläufig auch zu strukturellen Veränderungen auf Obstbaubetrieben führen und den Strukturwandel beschleunigen. Weniger, dafür größere Betriebe, sowie eine Verlagerung der Obstproduktion ins Ausland sind mögliche Szenarien, deren Auswirkungen derzeit nicht absehbar sind.
Positiv zu werten ist, dass das Bundeskabinett Ende vergangenen Jahres die Umsetzung der UTP-Richtlinie durch das sogenannte Agrarorganisationen-und-Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) beschlossen hat und in den kommenden Wochen im Bundestag über das Gesetz beraten wird. Faire Handelsbedingungen sind unverzichtbar. Gerade im Bereich der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gesetzliche Regelungen zwingend erforderlich sind, um bei einem fehlenden Gleichgewicht der Marktpartner ein faires Miteinander einfordern zu können. Daher begrüßen wir nicht nur die zügige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht, sondern insbesondere auch die geplanten Erweiterungen, die aus unserer Sicht allerdings noch nicht weit genug gehen.
Eine Entschärfung der Corona-bedingten Einschränkungen durch Impfungen größerer Bevölkerungsgruppen wird voraussichtlich erst in einigen Monaten zu erwarten sein. Wir brauchen daher eine Zusage der Bundesregierung, dass osteuropäische Saisonarbeitskräfte einreisen dürfen. Unsere Hygienekonzepte haben sich im letzten Jahr bewährt und sollten weiterhin Basis einer praktikablen Regelung sein. Die bis zum 31. Oktober 2020 befristete Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die meisten Pflanz- und Erntearbeiten im Obstbau durchgeführt werden konnten. Dabei war das Infektionsrisiko insgesamt geringer, weil weniger Saisonarbeitskräfte länger im Betrieb arbeiten konnten. Wir bitten die Politik dringend um eine vergleichbare Regelung auch für das Jahr 2021 (s. dazu auch S. 66/67).
Im Pflanzenschutzbereich schließlich fehlt uns in der kommenden Saison durch das Ende der Zulassung und Aufbrauchfrist von Calypso am 3. Februar 2021 in ca. 30 Indikationen ein wirksames Insektizid. Wir versuchen derzeit mit Hochdruck, gemeinsam mit den Pflanzenschutzexperten im Obstbau und den Behörden, geeignete Alternativen zu eröffnen. Die bisherigen Gespräche dazu verliefen wenig erfolgreich, wir setzen uns aber weiter für praktikable Lösungen ein.
Jens Stechmann Joerg Hilbers
- Bundesvorsitzender - - Geschäftsführer -
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