Um die Liquidität der Betriebe erhalten zu können, ohne Ad-Hoc-Hilfen bei Schäden durch Frost, Sturm und Starkregen zahlen zu müssen, hat das Land Baden-Württemberg ab 2020, allerdings zunächst auf drei Jahre befristet, eine Förderung der Versicherung für diese Schäden beschlossen.
Nahe der französischen Grenze, aber 15 km von der nächsten Rheinbrücke entfernt, parkten Anfang Mai am Ortsausgang der Kleinstadt Lichtenau/Ulm scheinbar im Nichts gut 20 Autos.