Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Neue Rollenverteilung: Werden Sie zum „Erzeuger“? Bisher stand vor allem die Finanzierung der Entsorgung im Fokus. Die PPWR führt nun eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten ein:
Der Erzeuger (Manufacturer): Wer Produkte unter seiner eigenen Marke oder seinem Hof-Logo verkauft, gilt als Erzeuger. Er trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung (z. B. Schadstoffgrenzwerte), muss eine EU-Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation erstellen und bereithalten.
Der Hersteller (Producer): Dies ist die Rolle desjenigen, der die Verpackung befüllt und erstmals in Verkehr bringt. Er ist für die Systembeteiligung (Lizenzierung bei dualen Systemen wie LUCID) und die Finanzierung der Abfallentsorgung zuständig.
Sonderrolle „Auspacker“: Neu ist die Rolle des Auspackers, die vor allem im B2B-Bereich und beim grenzüberschreitenden Handel relevant wird, um die Finanzierung der Infrastruktur für Transportverpackungen sicherzustellen.
Wichtig für kleine Betriebe: Es gibt eine Kleinstunternehmerregelung für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Umsatz. In diesen Fällen kann die rechtliche Pflicht des Erzeugers unter bestimmten Bedingungen auf den Vorlieferanten übergehen.
Konflikt mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Ein aktueller Streitpunkt ist die Handhabung von Eigenmarken des Handels. Rechtlich gilt der LEH bei seinen Eigenmarken sowohl als Hersteller wie auch als Erzeuger. Die Praxis zeigt jedoch, dass viele Handelsunternehmen versuchen, diese Pflichten und die damit verbundenen Kosten auf ihre Lieferanten abzuwälzen. Die Verbände der Branche haben sich deshalb in einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister gewandt, um rechtliche Klarheit einzufordern.
Plastikverbot für Obst und das Forschungsprojekt der HSWT Ab 2030 ist ein Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes, frisches Obst und Gemüse bei Füllgewichten unter 1,5 kg vorgesehen (z. B. Netze, Schalen oder Schrumpffolien). Um die Praxistauglichkeit dieses Verbots kritisch zu prüfen, hat der BOG ein Forschungsprojekt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) initiiert. Untersucht wird, wie sich der Verzicht auf Plastik auf den Wasserverlust, die Haltbarkeit und die mikrobiologische Sicherheit der Erzeugnisse auswirkt. Die Ergebnisse werden zum Jahreswechsel erwartet und sollen als Grundlage dienen, um bei der EU-Kommission sinnvolle Ausnahmeregelungen (z. B. zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung) zu erwirken.
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.