Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission hatte bereits im Dezember einen Vorschlag vorgelegt, um die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit Januar 2022 gelten, weiter zu vereinfachen. Die Kommission schätzt, dass diese Änderungen fast 48 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand einsparen könnten – für Erzeuger, Unternehmen und Behörden.
Ziel ist es u.a., für einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und importierten Produkten mit ähnlichen Standards zu sorgen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften für Kleinbauern gelockert werden, damit sie sich leichter Erzeugergemeinschaften anschließen können. Die Bedingungen für die Verwendung der Begriffe „biologisch", „ökologisch" und „organisch" - und damit auch für die Verwendung des Euroleaf-Logos - werden hingegen verschärft. Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Rechtssache Zweifel am System der „Gleichwertigkeit" bei Importen aus Drittländern geäußert hatte.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Anerkennung von elf Nicht-EU-Ländern als „gleichwertig" um zehn Jahre zu verlängern. Diese Anerkennung würde eigentlich 2026 auslaufen. Damit soll eine Störung des internationalen Handels mit ökologischen Produkten verhindert werden.
In Spanien, einem der Haupt-Erzeugerländer von EU-Bio-Produkten, warnt die Erzeugerorganisation Coag vor möglichem „grünen Betrug". Dies gelte vor allem, wenn Importprodukte als biologisch verkauft würden, ohne dass sie denselben Kontrollen unterliegen wie Produkte aus der EU. Europäische und ausländische Produkte müssten den selben Regeln unterliegen, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, so die Forderung.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.