Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält am Status des Umweltbundesamts (UBA) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fest. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Sachsen, den Einfluss der Behörde zu schmälern, ändert daran nichts. Die Umweltbehörde ist Einvernehmensbehörde, d.h. sie hat ein Veto-Recht, wenn Pflanzenschutzmittel ihrer Meinung nach Umweltkriterien nicht erfüllen. Sie kann eine strengere Anwendung durchsetzen oder auch die Zulassung ganz verhindern. Das BMLEH hatte im Februar ein Ende der Verfristung verkündet. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolge mittlerweile innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Pflanzenschutzindustrie zeigte sich zufrieden. Sachsen reicht das allerdings nicht aus. Der Freistaat kritisiert das nationale Zulassungsverfahren als ineffizient. Um die zentrale Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), zu stärken, fordert der Freistaat, die Bewertungsbehörden Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt (UBA) künftig als gleichberechtigte Benehmensbehörden einzustufen. Sachsen hat neben dieser Neuordnung des Zulassungsprozesses auch eine zügige EU-weite Genehmigung von innovativen Wirkmechanismen wie der Kaltplasma-Technologie oder der Ribonukleinsäure-Interferenz gefordert. Beide gelten als umweltfreundlich. Über den sächsischen Antrag beraten nun die Bundesratsausschüsse für EU-Angelegenheiten und umweltrechtliche Themen.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert die gesunkenen Ausbildungszahlen im Gärtnerberuf. Die berufsständische Vertretung aller Gärtner sieht die Politik gefordert, die Attraktivität von dualer Ausbildung in den Grünen Berufen zu stärken.
Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger unterstützen.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.