LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied

Fachgruppe OBSTBAU
1589

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berechnet als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversicherung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.

Während die Beiträge in der allgemeinen Krankenversicherung nach einem Bei-tragssatz von den beitragspflichtigen Einkünften (zum Beispiel vom Arbeitslohn) berechnet werden, orientiert sich die Beitragsbemessung bei den in der LKK versi-cherten Unternehmerinnen und Unternehmern an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Das ist so vom Gesetzgeber vorgesehen.
Bei der Beitragsbemessung für Landwirte wird aber nicht auf die finanzamtlich festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft abgestellt, sondern darauf, wel-ches Einkommen ein Betrieb typischerweise erwirtschaften kann. Dieses Einkommenspotenzial wird als „Standardeinkommen“ bezeichnet und ist seit dem Jahr 2025 die Beitragsbemessungsgrundlage für die bei der LKK versicherten Landwirte.
Statt eines festen Beitragssatzes gibt es in der LKK eine Beitragstabelle mit 20 Bei-tragsklassen. Je größer das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Unternehmens ist, desto höher ist der Beitrag.

Was ist das Standardeinkommen?
Das Standardeinkommen bildet das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichen Betriebes als pauschale Wertgröße ab. Es basiert auf Daten aus anerkannten betriebswirtschaftlichen Quellen, die jährlich von Fachinstituten – wie dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie dem Thünen-Institut – aufbereitet werden. Für die gärtnerischen Nutzungen werden die Daten des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau berücksichtigt. In jedem Landkreis wird jeder bei der SVLFG erfassten Katasterart ein Standardeinkommenswert zugeordnet, der die realistische Einkommensmöglichkeit des jeweiligen Produktionsverfahrens als Durchschnittswert der letzten drei Wirtschaftsjahre darstellt. Dabei werden insbesondere Personalkosten, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen abgezogen. Direktzahlungen werden hinzugerechnet. In einzelnen Fällen können sich dabei – je nach Katasterart – auch negative Einkommenswerte ergeben.
Die Summe, der aus den einzelnen Katasterarten des Unternehmens (nach Flächengröße und Anzahl Tiere) berechneten Standardeinkommenswerte ist das Standardeinkommen. Hiernach erfolgt die Zuordnung in die entsprechende Beitragsklasse.

Rückwirkende Betrachtung
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein pauschaler Beitragsmaßstab das tatsächliche individuelle Einkommen nicht abbilden kann. Auch kann das Standardeinkom-men die aktuelle Einkommenssituation nicht widerspiegeln. Wenn zum Beispiel im laufenden Jahr die Milchpreise einbrechen oder die Apfelernte wegen Hagelschäden schlecht ausfällt, kann dies nicht sofort bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden – sondern immer erst nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres rückwirkend betrachtet.
Eine rückwirkende Einkommensermittlung dürfte Selbständigen allerdings nicht fremd sein. Die finanzamtliche Feststellung mittels Einkommensteuerbescheids ist ebenfalls immer nur rückwirkend möglich und kann mitunter mehrere Jahre zurückreichen. Bei geänderten Einkommensverhältnissen zahlt der Selbständige in der allgemeinen Krankenversicherung so eventuell in einem einkommensschwachen Jahr für ein einkommensstarkes Jahr und umgekehrt.

Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren
Um das Standardeinkommen bei gleichbleibenden Unternehmensverhältnissen möglichst stabil zu halten und damit für die Versicherten möglichst stabile Beiträge zu gewährleisten, wird das Einkommenspotenzial als Durchschnitt aus drei Wirtschaftsjahren ermittelt. Der Beitragsberechnung für das Jahr 2025 lag somit der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 zugrunde. Bei der Beitragsberechnung ab dem 01.01.2026 entfällt das Wirtschaftsjahr 2020/2021; stattdessen wird das aktuellere Wirtschaftsjahr 2023/2024 einbezogen.
Dass es trotz dieser Durchschnittsbildung zu größeren Veränderungen bei den Standardeinkommenswerten kommen kann, zeigte sich bei der Beitragsfestsetzung für das Jahr 2026.
Durch den Wegfall des in einigen Produktionsarten wirtschaftlich nicht erfolgreichen Wirtschaftsjahres 2020/2021 und der Einbeziehung des im Ergebnis besseren Wirtschaftsjahres 2023/2024 ergaben sich trotz Durchschnittsbildung im Einzelfall er-hebliche Steigerungen der Standardeinkommenswerte und damit höhere Beiträge.

Übergangszeit 2025 bis 2027
Bei Bestandsfällen können sich die Beitragserhöhungen durch „ungünstige“ Angleichungssätze leider noch verstärken. Dies trifft alle, die zu Beginn des Jahres 2025 von niedrigen Standardeinkommenswerten profitiert hatten und in eine güns-tigere Beitragsklasse zurückgestuft wurden. Es ist allerdings ausgeschlossen, dass die Erhöhung mehr als monatlich 129,38 Euro beträgt. Über den gesamten Zeitraum der Übergangsphase (01.01.2025 bis 31.12.2027) gleichen sich die insgesamt geleisteten Beitragszahlungen in der Regel wieder aus. Das heißt, der Angleichungssatz sollte insgesamt nicht zu einer höheren Beitragsbelastung führen.

Fazit und Ausblick
Kein Beitragsmaßstab für selbständige Landwirte kann ein aktuelles Einkommens-potenzial unmittelbar und individuell berücksichtigen. Durch die dreijährige Durchschnittsbildung beim Standardeinkommen wird die Entwicklung des Einkommenspotenzials zeitversetzt in die Beitragsberechnung einbezogen. Trotz der Durchschnittsbildung kann es in Einzelfällen zu Beitragssprüngen kommen, die sich aber innerhalb des Übergangzeitraums von 2025 bis 2027 insgesamt relativieren.

Über den Autor

Quelle: : Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel, Internet: www.svlfg.de

News & Infos

News & Infos

Pflanzenschutz zukunftsfest machen statt Rückbauprogramm für die Landwirtschaft

Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.

Fachgruppe OBSTBAU
5365
News & Infos

Transformationsbericht des BMEL

Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.

BMEL
5536
News & Infos

Mehr Hautkrebsfälle durch UV-Strahlung – Sonnenschutz ist unerlässlich

Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.

SVLFG
5464
News & Infos

Änderung des Düngegesetzes vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.

BMEL
5047
News & Infos

Neue Kampagne von ALDI SÜD: Der Discounter macht Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“

ALDI SÜD verkündete just, dass der Konzern sein Angebot an nachhaltigeren Lebensmitteln (d.h. Bio-Produkte, regionales Obst und Gemüse oder Fleisch aus den höheren Haltungsformen) stetig ausbauen will. Wie der Discounter auf diese Weise Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“ machen will, zeigt Aldi Süd jetzt in seiner neuen Marketingkampagne, die am 21. Mai startet.

Fachgruppe OBSTBAU
8985
News & Infos

CO2-Fußabdruck von Bodenseeäpfeln

Im Sommer 2023 wurden im Rahmen der Initiative „FAIRDI – natürlich vom Bodensee“ CO2-Fußabdrücke für Äpfel von 22 Obstbaubetrieben sowie für typische Bodenseeäpfel ermittelt, um Optimierungspotentiale für einen ressourcenschonenden Apfelanbau zu identifizieren.

Fachgruppe OBSTBAU
6569
News & Infos

Erweiterung der Mautpflicht ab Juli 2024

Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.

Fachgruppe OBSTBAU
6116
News & Infos

Polnische Landwirte protestieren gegen europäische Umweltvorschriften

Letzte Woche gingen Tausende von Landwirten in der polnischen Hauptstadt Warschau auf die Straße, um gegen die Umweltpolitik der Europäischen Union (EU) zu protestieren, berichtet Vilt.be.

Vilt.be
5728
News & Infos

EU-weit mehr als 300 Fälle von zu hohen PSM-Rückständen in Obst und Gemüse

In der Saison 2023/2024 wurden bei stichprobenartigen Rückstandsuntersuchungen bis April 2024 in 361 Fällen zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse festgestellt, wie der spanische Infodienst Hortoinfo.es in einem Bericht mitteilte.

Hortoinfo.es
6318
News & Infos

“Zukunftsprogramm Landwirtschaft” in der Kritik

Unwissenschaftlich, unausgegoren und untauglich - mit diesen klaren Worten kommentiert der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) die “Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines Zukunftsprogramms Pflanzenschutz”.

Fachgruppe OBSTBAU
5849
News & Infos

Schimmel an Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum - ein Problem?

Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" hat Stichproben von frühen Erdbeeren aus dem Mittelmeerraum bei Edeka, Lidl, Rewe und einem örtlichen Gemüsehändler gekauft. Die Erdbeeren kamen aus Spanien, Griechenland und Italien.

NDR
5921
News & Infos

Pachtpreise weiter gestiegen

Im Jahr 2023 hat das jährliche Pachtentgelt je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bundesweit durchschnittlich 357 Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung 2023 mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von 9 % gegenüber 2020 (329 Euro).

Destatis
7992
Anzeige