Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Die durch die langsamere Reifung der Früchte bedingte geringere Menge hat dazu geführt, dass griechische Erdbeeren die spanischen als Hauptangebot auf wichtigen Märkten wie Deutschland verdrängt haben.
Das italienischen Züchtungskonsortium CIV (Consorzio Italiano Vivaisti) hat es sich auf die Fahne geschrieben, den Erzeugern innovative Lösungen zu bieten, die Wirtschaftlichkeit und höchste Qualitätsstandards verbinden.
Im Rahmen der Grünen Woche übergibt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, heute Förderbescheide für neue Experimentierfelder zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft sowie für das Projekt "Smart Farming" des Deutschen Instituts für Normung (DIN).
Der Superfood-Hype verändert den Obstkonsum in Deutschland fundamental. Dies geht aus aktuellen Zahlen des BMEL hervor. So lag der Pro-Kopf-Verbrauch von Obst 2024/2025 bei nur noch 69 kg.
Die OvB vermarktet als größter Bio-Obst-Vermarkter Süddeutschlands das Obst von über 40 Erzeugerfamilien. Der Anteil schorfresistenter Sorten ist hier außergewöhnlich hoch. Der steigende Bedarf an Bio-Produkten wurde frühzeitig gemeinsam mit Handelspartnern „Der Erfolg im Bio-Obstbau ist immer ein gemeinsames Werk“, sagt Bundespreisträger Glocker.
Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
Friedrichshafen – Was gibt’s Neues in den BereichenErwerbsobstbau, Agrartechnik und dem Brennerwesen? Die Fruchtwelt Bodensee bietet vom 20. bis 22. Februar 2026 in der Messe Friedrichshafen eine in-ternationale Plattform. Rund 350 ausstellende Unternehmen zeigen ihre aktuellen Produkte und Dienstleistungen, Sonderflä-chen konzentrieren sich auf Hofläden, Forschung und Entwicklung, den Bildungsbereich sowie Start-up-Unternehmen.
Mercosur-Staaten sind die Mitglieder des südamerikanischen Handelsblocks, aktuell Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Bolivien. Sie haben 1991 eine Zollunion gegründet mit dem Ziel eines freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“.
Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnete am 13. Januar 2026 gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer den diesjährigen BMUKN-Agrarkongress im Vorfeld der Grünen Woche. Im Mittelpunkt stand die künftige Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik, deren Bedeutung für die ländlichen Räume und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.