Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine einheitliche Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette Obst, Gemüse und Kartoffeln entwickelt.
Lebensmittel werden immer teurer – dieses Gefühl beschleicht die Verbraucher schon seit einigen Jahren - und das nicht ohne Grund, denn tatsächlich sind die Preise für Nahrungsmittel zwischen 2021 und 2025 um fast 32 % gestiegen. Was hingegen täuscht, ist der Eindruck, die Preise steigen kontinuierlich und gleichmäßig immer weiter an
Von der fachgerechten Lagerung über die Bekämpfung der wichtigsten Pflanzenkrankheiten bis zur Modernisierung der Ernte sowie zu Erfahrungen innovativer Betriebe: Das Versuchszentrum Laimburg hat dieses Jahr erstmals eine Kastanienfachtagung organisiert.
In der Schweiz hat Agroscoppe mithilfe von Genomanalysen den Einwanderungsweg der invasiven Japankäfer nachvollzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die die Japankäfer-Populationen in der Schweiz unterschiedliche Herkünfte aufweisen. Das weist auf mehrere Eintrags- und Ausbreitungswege hin.
Der globale Gojibeeren-Markt steht vor einem deutlichen Wachstum: Gesundheitsbewusste Verbraucher suchen verstärkt nach dem perfekten Superfood. Und da ist der Weg zur Gojibeere nicht weit…
Laut Branchenberichten hat China seine Spitzenposition als unbestrittener Motor der globalen Obstindustrie seit Beginn des Entwicklungszeitraums 2021–2025 behauptet. Mit einer jährlicher Apfelproduktion von 51 Mio. Tonnen hat das Land einem erheblichen Anteil am weltweiten Angebot.
Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.
Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.
In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.
Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.