Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) startet in die nächste Runde. Ab dem 1. April 2026 können sich Bio-Betriebe bewerben.
Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Um dieses Ziel zu unterstützen, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jährlich den Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BWÖL) aus. Der Bundeswettbewerb soll auch dazu dienen, viele Verbraucher über die Produktionsweise und die Qualität der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu informieren und die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe weiter zu erhöhen.
Wer darf mitmachen? Gefragt sind praxisbewährte innovative Leistungen oder besonders nachhaltige gesamtbetriebliche Konzeptionen, die den Ökolandbau voranbringen. Die Leistungen sollen auf andere Betriebe übertragbar sein und sollen zur Akzeptanz und Verbreitung des ökologischen Landbaus beitragen. Mitmachen können alle Betriebe, die seit mindestens zwei Jahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert sind. Voraussetzung ist, dass der gesamte Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird. Betriebe können sich auch im Verbund mit Verarbeitungs- und/oder Vermarktungsbetrieben bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2026.
Betriebe vorschlagen Auch in diesem Jahr gibt es außerdem die Möglichkeit, preiswürdige Betriebe per E-Mail vorzuschlagen. Nutzen Sie dafür folgende Mail-Adresse: boel@ble.de Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau wird anschließend unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen zum Datenschutz Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen.
Die Jury Eine unabhängige Jury wählt die drei Sieger-Betriebe aus. Die Jurymitglieder sind diesmal: • Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzringes (DNR) • Kornelie Blumenschein, Vorsitzende der Vereinigung ökologischer Landbau (Gäa e.V.) • Anton Schreiber, Öko-Landwirt i.R. • Prof. Dr. Jürgen Heß, Vorstandsvorsitzender des FIBL • Christina Zurek, Ökomarkt Verbraucher- und Agrarberatung e.V.
Die Preise Jeder ausgezeichnete Betrieb erhält ein Preisgeld von 10.000 Euro. Zusätzlich wird den drei Betrieben jeweils eine professioneller Imagefilm für die eigene Öffentlichkeitsarbeit finanziert.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“
Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
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Genau jetzt, wenn Erdbeeren, Brombeeren und Himbeeren am süßesten sind, startet die europäische Kampagne „Eine Handvoll Sommer“. Ziel der dreijährigen Kampagne ist es, junge Erwachsene (18–35 Jahre) dazu zu motivieren, häufiger zu Sommerobst zu greifen.
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