Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 eine Entschließung des Freistaats Sachsen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln angenommen. Damit unterstreicht er die notwendige Korrektur bei den Kompetenzen in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und greift zugleich die strukturellen Probleme im nationalen Zulassungssystem auf. Damit macht der Bundesrat deutlich, dass nach administrativen Verbesserungen nun auch die rechtlichen Zuständigkeiten angepasst werden müssen.
In den vergangenen Monaten wurden wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen. Die fortbestehenden strukturellen Hemmnisse führen zu Verzögerungen und fehlender Planbarkeit und verursachen Wettbewerbsnachteile für deutsche Antragsteller. Insgesamt wird Deutschland dadurch zu einem unattraktiven Zulassungsstandort. Dazu zählt insbesondere der derzeitige Einvernehmensstatus des Umweltbundesamts (UBA), der in der Praxis zu Blockaden im Zulassungsverfahren führt.
Der Bundesratsbeschluss unterstreicht damit zentrale Forderungen des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), nach der Optimierung der Verfahren nun auch die Rechtsgrundlage für ein ausgewogenes Zulassungssystem mit klaren Zuständigkeiten und einer gestärkten zentralen Zulassungsbehörde zu schaffen. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal: Das UBA-Veto muss weg“, sagt IVA-Präsident Michael Wagner. „Das Umweltbundesamt hat eine de facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist. Das ist ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz“, ergänzt Frank Gemmer, Hauptgeschäftsführer des IVA. Der Beschluss des Bundesrats zeige, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig seien. Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.